Zusammenfassung
Rechtspolitologie assoziiert die Spezialistenschelte, daß so lange von immer weniger immer mehr gewußt wird, bis man alles von nichts weiß. Da jedenfalls dem Sozialwissenschaftler das Wissen, nichts zu wissen, kaum zur Ehre gereichen dürfte, muß daran erinnert werden, daß wenig gelegentlich viel sein kann. Andere Bindestrichwissenschaften, beispielsweise Rechtssoziologie oder Rechtsinformatik, demonstrieren sogar, daß Recht für eine Wissenschaft, etwa die Rechtswissenschaft, zu viel ist, und es sieht so aus, als ob diese Forschungsgemeinschaft ein Mitglied mehr bekommen hat, eben die Rechtspolitologie.
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Görlitz, A., Voigt, R. (1985). Einleitung. In: Rechtspolitologie. WV studium, vol 130. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-00124-9_1
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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