Zusammenfassung
Das Kap. 4 enthält insgesamt 10 ausgewählte Vorhaben der digitalen Transformationen aus unterschiedlichen Verwaltungsbereichen und -ebenen des Public Sector in Österreich.
Beginnend bei der Ausgangslage und den Rahmenbedingungen werden die wichtigsten Schritte der Transformation aus organisatorischer, rechtlicher, technischer und kultureller Sicht beschrieben. Am Ende der einzelnen Abschnitte erfolgt eine Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse, die in Summe ein umfassendes Bild der in solchen Aufgaben zu erwartenden Themenstellungen und Lösungsansätze ergeben.
Die Projekte stammen aus den drei Ebenen des österreichischen Public Sector, um dem Leser einerseits die spezifischen Rahmenbedingungen des jeweiligen Organisationsbereiches vorstellen zu können. In den Verfahrenslandschaften des DACH-Raumes gibt es auf den korrespondierenden Ebenen auch viele, sehr ähnliche Transformationsaufgaben, sodass die beschriebenen Vorhaben mit ein wenig Abstraktionsvermögen leicht in den eigenen Bereich übertragbar sind.
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Notes
- 1.
Oberösterreichisches Abfallwirtschaftsgesetz. Föderale Erweiterung des AWG 2002.
- 2.
Vom Bundesminister für Finanzen wurde inzwischen die VRV 2015 (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung) erlassen. Diese schreibt im § 2 für 1. Januar 2020 die Einführung eines integrierten Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalts für Bund, Länder Gemeinden und Gemeindeverbände vor.
- 3.
Sehr hilfreich war in dieser Phase der Umstand, dass der Autor gleichzeitig als EDM-Koordinator des Landes Oberösterreich tätig war und damit direkten Zugang zur EDM-Programmleitung im zuständigen Bundesministerium hatte.
- 4.
Zitat von Ingeborg Bachmann anlässlich ihrer Dankrede bei der Entgegennahme des „Hörspielpreises der Kriegsblinden“ am 17. März 1959 im Bundeshaus in Bonn und heute ihre Grabinschrift auf dem Friedhof Klagenfurt-Annabichl.
- 5.
Ein Informationsverbundsystem ermöglicht die gemeinsame Verarbeitung und Benützung von Daten durch mehrere Auftraggeber.
- 6.
Es wäre z. B. für Bund und Länder in Österreich ohne EDM-Auswertungen vollkommen unmöglich gewesen, die EU-Berichtspflicht zu den Industrieemissionen gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1135 manuell nur aus den dezentralen Aktensystemen heraus zu erfüllen [17].
- 7.
Die hier angeführten Bezeichnungen der Ministerien werden sich nach Abschluss der laufenden Koalitionsverhandlungen ändern, die Aufgaben bleiben (Stand: November 2019).
- 8.
PIM (Personal Information Manager) ist eine Software, die persönliche Daten wie Kontakte, Termine, Aufgaben und Notizen organisiert und verwaltet.
- 9.
Organisatorische und/oder technische Möglichkeit in der Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung, alle notwendigen bürokratischen Schritte, die zur Erreichung eines Zieles führen, an einer einzigen Stelle durchführen zu können.
- 10.
Als mittelbare Bundesverwaltung wird in Österreich die Vollziehung von Bundesgesetzen durch solche Behörden verstanden, die nicht vom Bund selbst betrieben werden – es handelt sich also nicht um Bundesbehörden, sondern um Landesbehörden. Geregelt wird das in der österreichischen Bundesverfassung im Art. 102 B-VG.
- 11.
Gemäß dem in Österreich sonst geltenden AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991) hat eine Behörde grundsätzlich 6 Monate Zeit, um in einem Verfahren einen Bescheid zu erstellen.
- 12.
Vollzeitäquivalent.
- 13.
Der Einspeisezählpunkt ist eine 33-stellige Identifikationsnummer, die vom Netzbetreiber vergeben wird und einer Bezugs- oder Einspeise-Anlage eindeutig zugeordnet werden kann. Die österreichische Zählpunktbezeichnung besteht aus dem Ländercode AT, der Kennung des Verteilernetzbetreibers (6 Stellen), der Postleitzahl (5 Stellen) und der Zählpunktnummer (20 Stellen).
- 14.
Kontinuierlicher Verbesserungsprozess: Arbeitsweise, in der mit stetigen Verbesserungen der Prozess- und Servicequalität versucht wird, die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens in kleinen Schritten zu stärken.
- 15.
Der Antrag wurde in der Kanzlei gescannt und danach elektronisch in den ELAK der Energiebehörde eingespeist. Parallel dazu erfolgt die Weiterleitung der analogen Projektunterlagen für die weitere Bearbeitung (dies wird im ELAK vermerkt).
- 16.
Die einzelnen Blätter werden im Format A3 erstellt, weil das eine vollständige Anzeige auf den vorhandenen 22″–24″ Zoll-Monitoren der Sachverständigen ermöglicht. Außerdem können diese Blätter notfalls doch noch gedruckt werden.
- 17.
Das hat sich in Österreich seit 01.01.2020 durch das Inkrafttreten des neue § 1a des E-Gov-Gesetzes geändert, dort ist die rein elektronische Einreichung in Materien des Bundesrechtes vorgesehen. Bis zur flächendeckenden Umsetzung entsprechender digitaler Einsichtnahme-Möglichkeiten werden die Behörden selbst die notwendigen Papierausfertigungen erzeugen und verteilen müssen – eine sehr aufwändige, neue Aufgabe. Hier zeigt sich besonders gut die unterschiedliche Geschwindigkeit in der Rechtsentwicklung und die daraus resultierenden Probleme für die Abwicklung von Genehmigungsverfahren, insbesondere für Behörden.
- 18.
Das Erreichen des Zieles einer mehr oder weniger vollständigen Verbreitung in der Bevölkerung wird trotz guter Fortschritte im DACH-Raum noch einige Jahre und viele Informationsanstrengungen des Public Sector erfordern.
- 19.
Ab dem Zeitpunkt der Protokollierung der elektronischen Version eines Dokuments gilt diese Version rechtlich als Original, daher könnte das Papierdokument nach kurzer Zeit vernichtet werden, weil es für die weitere Bearbeitung nicht mehr relevant ist. Die Vernichtung der Papierversionen erfolgt beim Land Oberösterreich normalerweise nach spätestens 3 Wochen.
- 20.
Projektstrukturplan-Element: individuell über Customizing einstellbare Datenstruktur in einem SAP-System, mit der Projekte und Vorhaben strukturiert und beschrieben werden.
- 21.
Individuelle Einstellung eines Standardsystems auf Grund der eigenen Anforderungen in den Prozessen und der Organisation.
- 22.
In zip-Dateien kann die Komprimierung unter Beibehaltung der vorhandenen Ordnerstruktur erfolgen.
- 23.
Das UVP-G 2000 ermöglicht die Einsichtnahme für Jedermann. In anderen Gesetzen oder Verfahrensarten wird diese breite Öffentlichkeit z. B. auf Nachbarn oder Beteiligte eingeschränkt. Dadurch entsteht in der elektronischen Welt die Notwendigkeit einer verlässlichen Rollen- bzw. Identitätsfeststellung einer Person, was den Prozess einer elektronischen Einsichtnahme-Möglichkeit durchaus komplex werden lässt. Das könnte unter anderem durch ein großzügiges Informationsfreiheitsgesetz verbessert werden.
- 24.
Gem. UVP-Gesetz kann auf Grund der hohen Anforderungen im Verfahren eine externe Person oder Organisation mit der Gesamtkoordination beauftragt werden. Diese Funktion steht dann sozusagen zwischen Antragsteller und UVP-Behörde und organisiert und koordiniert die Aufgaben und Verfahrensschritte auf Seiten der Behörde.
- 25.
Hier wird besonders sichtbar, dass der Begriff Projekt eigentlich nicht passend ist. Es handelt sich vielmehr um den Beginn eines Weges, dessen endgültige Richtung oder sein Ende zum aktuellen Zeitpunkt nichast seriös in allen Details beschrieben werden kann, weil der Verlauf von vielen verwaltungsinternen und -externen Faktoren beeinflusst sein wird.
- 26.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.
- 27.
Es gibt in den DACH-Ländern unterschiedliche öffentliche oder private Zertifizierungsstellen nach der E-IDAS-Verordnung (EU-Verordnung 910/2014, Art. 30).
- 28.
Die Generationen ab ca. 1980.
- 29.
AGES, Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH.
- 30.
Use-Cases beschreiben das Verhalten eines Systems aus Anwendersicht.
Literatur
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Microsoft bietet hier sogar bereits eine Branchenlösung für Regierungsbehörden in den USA an. Mit den gezeigten Beispielen versucht das Unternehmen, auch am europäischen Markt Fuß zu fassen. https://azure.microsoft.com/de-de/industries/government/. Zugegriffen am 18.03.2020
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FinanzOnline (FON) umfasst Bürger und Unternehmen, die in Österreich ihren Sitz haben. Es ist die umfassendste E-Government-Anwendung der österreichischen Finanzverwaltung. https://www.bmf.gv.at/egovernment/fon/FON_Ueberblick.html. Zugegriffen am 18.03.2020
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Streicher, H.W. (2020). Ausgewählte Projekte der digitalen Transformation. In: Digitale Transformation in der öffentlichen Verwaltung. Springer Gabler, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-60938-5_4
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