Zusammenfassung
Ein agiles DMS-Projekt bedeutet Anpassung einer variablen Software an noch unbekannte Bedarfe der künftigen Anwender. Das beinhaltet unvermeidliche Unsicherheiten aufseiten der auftraggebenden Verwaltung wie des Software-Lieferanten. Weder ein herkömmlicher Werk- noch ein Dienstvertrag bieten den Rahmen für eine angemessene Risikoverteilung. Das hier vorgestellte Modell eines Dienstleistungs-Rahmenvertrages mit einzelnen eingebetteten Werkverträgen stellt einen neuen Ansatz dar.
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- 1.
Vgl. [6].
- 2.
Es gehört zur technischen Illusion von Projektleitern auf Verwaltungsseite, die Software-Lieferanten verfügten aufgrund ihrer zahlreichen Projekterfahrungen auch über ein reiches Prozesswissen. Das ist aber in der Regel nicht der Fall oder spiegelt nur das vorherrschende „Papierdenken“ (Kap. 2) wider.
- 3.
Siehe dazu das Kap. 5.
- 4.
Das US-amerikanische Verteidigungsministerium hatte in den 1960er Jahren mit Festpreisprojekten zur Beschaffung gearbeitet („Total Package Procurement“). Alle diese Projekte kamen in große Schwierigkeiten. Man hatte die Projekte unterschätzt. Total Package Procurement wurde deshalb 1972 wieder aufgegeben. Vgl. [4], Seite 60 f.
- 5.
Siehe z. B. [3].
- 6.
Der Release, d. h. die Auslieferung von Produktinkrementen an die Endanwender, findet außerhalb des Sprints statt. Er muss aber in die Kapazitätsplanung einbezogen werden.
- 7.
Dieser Aufwand verteilt sich auf Product Owner, Scrum Master und die Anwendervertreter der jeweiligen am Roll-Out beteiligten Fachabteilung.
- 8.
§ 103, (5) GWB: „Rahmenvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern oder Sektorenauftraggebern und einem oder mehreren Unternehmen, die dazu dienen, die Bedingungen für die öffentlichen Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den Preis. Für die Vergabe von Rahmenvereinbarungen gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, dieselben Vorschriften wie für die Vergabe entsprechender öffentlicher Aufträge.“ Siehe auch § 21 VgV.
- 9.
Vgl. [7].
- 10.
Vgl. [1].
- 11.
Die Bezeichnung „Erster Einzelauftrag“ haben wir [7] entnommen.
- 12.
Vgl. [7].
- 13.
Vgl. [7].
- 14.
Ein Release muss nicht zwangsläufig nach jedem Sprint erfolgen. Es kann sinnvoll sein, nur alle drei oder vier Sprints einen Release vom Test- ins Produktivsystem vorzunehmen.
- 15.
- 16.
Vgl. [7], DMS-Rahmenvertrag § 13.
- 17.
Vgl. [7], DMS-Rahmenvertrag, § 13.
- 18.
Vgl. [7], DMS-Rahmenvertrag, § 17.
Literatur
Agiles Manifest, 2001, http://agilemanifesto.org/iso/de/manifesto.html
Cecilia Albert und Lisa Brownsword: Evolutionary process for integrating COTS-based systems (EPIC): An overview, 2002. http://repository.cmu.edu/sei/146/, Seite 14.
Chira Francalanci: Predicting the implementation effort of ERP projects: empirical evidence on SAP/R3. Journal of information technology 16.1 (2001): 33–48.
Peter W. G. Morris: The Management of Projects. London: Thomas Telford, 1997
Ken Schwaber, Jeff Sutherland: Scrum Guide 2017, deutsche Ausgabe. https://www.scrumguides.org/docs/scrumguide/v2017/2017-Scrum-Guide-German.pdf
Wikipedia: Eintrag „Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“, Abschnitt 3.11 „Fehlende Vertragstypen“ (abgerufen am 15.12.2017)
Universität Bielefeld: Ausschreibung eines Dokumentenmanagementsystems, Ausschreibungsunterlagen, abgerufen am 18.01.2018 von der Ausschreibungsplattform des Landes NRW, https://www.evergabe.nrw.de
EVB-IT Erstellungsvertrag, Version 1.0 vom 08.07.2013
EVB-IT Dienstvertrag, Version 2.0 vom 01.02.2018
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Fischbach, J. (2020). Vertragskonstrukt zur Einführung der E-Akte. In: Steinbrecher, W. (eds) Agile Einführung der E-Akte mit Scrum. Springer Gabler, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-59705-7_12
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