Zusammenfassung
Beim Einsatz von Lasern und Blitzlampen in der Medizin und der Kosmetik sind unterschiedliche gesetzliche Regeln und Vorschriften zu beachten, auf die nachstehend eingegangen wird. Nach dem im Bereich der nicht-ionisierenden Strahlung die Umsetzung von europäischem Recht in nationales Recht erfolgt ist, sind verschiedene Gesetze, Vorschriften und technische Regeln entstanden. Diese Bestimmungen, jetzt als staatliches Recht, ersetzen die früher im Wesentlichen in Unfallverhütungsvorschriften zu findenden Schutzmaßnahmen. Der zunehmende Einsatz von Lasern und IPL-Geräten z. B. bei der Entfernung von Tätowierungen und der Epilation erfordert jedoch, dass der Gesetzgeber weitere anwenderspezifische Anforderungen im Hinblick auf die Fach- und Sachkunde der Personen, die Laser und andere optische Strahlenquellen zu kosmetischen Zwecken am Menschen einsetzen, konkretisiert. Um all diese Aspekte geht es im vorliegenden Kapitel.
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Literatur
Ressortforschungsberichte zur kerntechnischen Sicherheit und zum Strahlenschutz; Kosmetik, Wellness, Gesundheit – optische Strahlenquellen außerhalb der Medizin. Systematische Erfassung und Charakterisierung von Strahlenquellen und ihren Anwendungen im gewerblichen sowie im Heimbereich – Vorhaben 3614S80007 Auftragnehmer: Universität Ulm Institut für Lasertechnologien in der Medizin und Messtechnik, D. Russ, M. Kessler (2017)
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10537, 18. Wahlperiode 01.12.2016. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Kordula Schulz-Asche, Nicole Maisch, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring, Ulle Schauws, Tabea Rößner, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Patientensicherheit, mögliche Gesundheitsrisiken und Aufklärung bei der Nutzung von Lasergeräten zur kosmetischen Anwendung
Relevante Normen für den Einsatz kohärenter Strahlung (LASER). Für Laser gibt die Normenreihe DIN EN 60825–x mit der DIN EN 60825-1: Sicherheit von Lasereinrichtungen – Teil 1: Klassifizierung von Anlagen und Anforderungen (gleicher Inhalt wie IEC 60825-1) Werte für die Risikobeurteilung von kohärenten Strahlungsquellen an. In Abhängigkeit von Wellenlänge, Divergenz, Leistung, Pulsenergie und anderen Parametern werden Laser verschiedenen Risikoklassen (Laserklassen) zugeordnet. Die weiteren Teile der Norm widmen sich spezielleren Themen wie z. B. Teil 2: Sicherheit von Lichtwellen-Kommunikationssystemen oder der Teil 4: Sicherheit von Laserschutzwänden. DIN EN 60601-2-22: „Medizinische elektrische Geräte – Teil 2-22: Besondere Festlegungen für die Sicherheit von diagnostischen und therapeutischen Lasergeräten“. Weitere relevante Normen und Veröffentlichungen sind in den Literaturlisten der TROS-Laserstrahlung zu finden.
Fachverband für Strahlenschutz e. V., Leitfaden für Laserschutz, FS-2011-159-AKNIR
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Schmitz, L. (2018). Rechtliche Rahmenbedingungen. In: Kautz, G. (eds) Energie für die Haut. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-56436-3_8
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