Zusammenfassung
Der rechtliche Rahmen zur Archivierung von Röntgenaufnahmen ist durch die RÖV gegeben. Röntgenbilder sind demnach mindestens 10 Jahre aufzubewahren, bei Personen unter 18 Jahren bis zum vollendeten 28. Lebensjahr. Die Daten sind in einer für den Anforderer geeigneten Form bereitzustellen. Die Pflicht zur Herausgabe obliegt und verbleibt bei dem Strahlenschutzverantwortlichen. Die Archivierung erfolgt entweder konventionell oder digital. Bei der konventionellen Archivierung bedarf es eines Systems zur Sortierung der ausgedruckten Röntgenfilme. So bietet sich z. B. die Sortierung nach dem Geburtsdatum in Kombination mit dem Nachnamen an. Bei der digitalen Archivierung erfolgt die Zuordnung der Bilddaten zu dem Patienten anhand der vorher an der Modalität erfassten Daten. Studien können dabei anhand der Patientennummer, der Untersuchungsnummer, dem Patientennamen und dem Geburtsdatum identifiziert und zugeordnet werden. Die Speicherung erfolgt digital, heute oft auf Festplatten-RAIDs.
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Hausmann, J. (2019). Archivierung. In: Becht, S., Bittner, R.C., Ohmstede, A., Pfeiffer, A., Roßdeutscher, R. (eds) Lehrbuch der radiologischen Einstelltechnik. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-56256-7_8
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