Zusammenfassung
In diesem Abschnitt erfahren sie einige Hinweise zur Außerbetriebnahme von Aufzugsanlagen. Es gibt Situationen, bei denen Aufzugsanlagen außer Betrieb genommen werden müssen. Beispielsweise in Bürogebäuden, die mehrere Monate oder sogar Jahre leer stehen, werden die Anlagen außer Betrieb genommen, um die Kosten von Wartung und den Verbrauch von Energie einzusparen. Häufig wird der Fehler gemacht, dass die Anlagen nur abgeschaltet und sich selbst überlassen werden. Diese Handlungsweise ist nicht zu empfehlen, denn der Betreiber verletzt hier seine Sorgfaltspflicht. Nach der BetrSichV hat er die Anlage in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Weiterhin hat er nach der TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“, die Anlagen regelmäßig zu kontrollieren (Betreiberkontrollen).
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Unger, D. (2018). Außerbetriebnahme. In: Aufzüge und Fahrtreppen. VDI-Buch. Springer Vieweg, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-56241-3_16
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