Zusammenfassung
In Medien, Symposien und Büchern ist immer wieder von einer „Rückkehr der Religion“ die Rede. Einflüsse der Religion und Versuche der Einflussnahme auf Recht und Politik sind in vielen Ländern erkennbar, und auch die langjährigen intensiven Versuche, die Präambel der Europäischen Verfassung durch direkte Nennung „Gottes“ religiös aufzuladen, gehören in diesen Zusammenhang. Die „Rückkehr der Religion“ als Medienthema korrreliert allerdings kaum mit den soziologischen Tatsachen. Im Herbst 2006 wurden im Auftrag der Europäischen Kommission über 29.000 Bürger aller EU-Staaten über Werte befragt.
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Notes
- 1.
Die Ergebnisse der Umfrage: „Eurobarometer Spezial: Soziale Wirklichkeit in Europa“ (European Social Reality) sind in englischer Sprache im Internet abrufbar unter: http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_273_en.pdf.
- 2.
A. Liedhegener/A. Odermatt, Religionszugehörigkeit in Europa – empirisch. Die “Swiss Metadatabase of Religious Affiliation in Europe (SMRE)“, Luzern 2013 (auch Internet).
- 3.
Zur Orientierung sei aber auf die Daten bei www.remid.de verwiesen. Zu Deutschland s. § 3.
- 4.
In erster Linie: G. Robbers (Hrsg.), Staat und Kirche in der Europäischen Union, 2. A. 2005; eine große Zahl intensiver Länderdarstellungen findet sich in der ZevKR. Nützlich sind auch die international ausgerichteten Hefte „Gewissen und Freiheit“.
- 5.
Hierzu und zur völkerrechtlichen Thematik einführend H. Weber, ZevKR 2000, 109 (mit Textdokumentation); wegen weiterer Lit. s. B 7 des Literaturverzeichnisses.
- 6.
Ein Entscheidungsregister, Literatursammlung u. a. in deutscher Sprache enthält www.egmr.org/; eine umfangreiche spezielle Rspr.-Liste findet sich z.B. unter https://www.uni-trier.de/index.php?id=7527 (Inst. für europäisches Verfassungsrecht).
- 7.
Die Urteile des EGMR sind, so etwa BVerfGE 111, 307 (315 ff.), auch von den deutschen Gerichten zu berücksichtigen.
- 8.
BVerfGE 37, 271 (Solange I); 73, 339 (Solange II); 89, 155 (174 f., Maastricht); 102, 147 (165 f., Bananenmarkt).
- 9.
RL 2000/78/EG vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.
- 10.
S. zu Art. 13 EGV in dieser Richtung H. M. Heinig, in: A. Haratsch u. a. (Hrsg.), Religion und Weltanschauung im säkularen Staat, 2001, 215 ff.
- 11.
Das AGG wurde als Art. 1 des G. v. 14.08.2006, BGBl. I, 1897 beschlossen und trat am 18.08.2006 in Kraft.
- 12.
Dessen Sinn und Praktikabilität man aber in Frage stellen kann.
- 13.
C. D. Classen, Religionsrecht, 1. A. 2006, Rn. 202, hält das für einen Verstoß gegen GG und EG-Recht. Zumindest bedürfte es (wie in zahlreichen anderen Fällen), einer verfassungskonformen Erstreckung auf Weltanschauungen. Ob das wegen des hier klar entgegenstehenden gesetzgeberischen Willens möglich ist, wäre erörterungsbedürftig.
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Czermak, G., Hilgendorf, E. (2018). § 20 Europäische Entwicklung. In: Religions- und Weltanschauungsrecht. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-56078-5_20
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