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Langlebigkeit und Erwerbsverlauf. Perspektiven für eine gemeinsame europäische Alterssicherungspolitik

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Erwerbsverlauf und sozialer Schutz in Europa

Zusammenfassung

Der Beitrag befasst sich mit der Frage, wie die verantwortlichen Sozialversicherungsträger die demografischen Herausforderungen der Sozial- und vor allem der Rentensysteme im europäischen Kontext wahrnehmen und wie sie darauf reagieren. Obwohl die Träger der deutschen Sozialversicherung mit ihren ausländischen Partnern intensiv im europäischen Dachverband „European Social Insurance Platform“ (ESIP) zusammenarbeiten, erscheint es angesichts der nationalen „Sonderwege“ immer wieder schwierig, zu einem gemeinsamen Verständnis zu gelangen. Dennoch gibt es Beispiele, dass internationale Zusammenarbeit sich lohnt, nicht zuletzt um der manchmal „dominant“ erscheinenden Brüsseler Wirtschafts-, Handels- und Fiskalpolitik sozialpolitische Prämissen entgegenzusetzen.

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Notes

  1. 1.

    Zur Methode s. Artssen et al. (2013, S. 474 ff.).

  2. 2.

    Auch nach der jüngsten Reform wird es immer noch eine Obergrenze geben. Ab einem Erwerbseinkommen von über 6300,- Euro pro Jahr werden diese stufenweise gegen die Teilrente angerechnet.

  3. 3.

    European Association of Public Sector Pension Institutions, der europäische Dachverband der Versorgungsträger des Öffentlichen Dienstes.

  4. 4.

    Zugang zu wichtigen Dokumenten und Informationen über https://ec.europa.eu/priorities/deeper-and-fairer-economic-and-monetary-union/towards-european-pillar-social-rights_de. Das Dokument enthält u. a. auch das Programm für das weitere Vorgehen (zuletzt aufgerufen am 9. August 2016).

  5. 5.

    So ausdrücklich auch Max Uebe, Europäische Kommission, Generaldirektion Beschäftigung, auf einer Veranstaltung des NRW-Büro Brüssel zusammen mit der Friedrich-Ebert Stiftung, Diakonie, ÖGB, AK-Europa, DGB, Solidar, 7. Juni 2016, Brüssel.

  6. 6.

    Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, Stellungnahme für den Arbeitskreis „EU-Sozialpolitik/Sozialrecht“ des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge zum Thema „Vorbereitung der Regierungskonferenz Maastricht II“, hier: Soziale Mindeststandards, insbesondere soziales Existenzminimum und Garantie einkommensbezogener Leistungen für Erwerbstätige; ohne Datum (ca. 1996).

  7. 7.

    So z. B. Laszlo Andor während der jährlichen Tafelrunde der „Friends of Europe“ am 11. Oktober 2012, im Sinne eines permanenten „Basis“-Systems mit dem Ziel der Verhinderung einer Verschlechterung des Sozialschutzes und einer Stabilisierung der Euro-Zone, s. Représentation des Institutions Françaises de sécurité sociale auprès de l’Union européenne (REIF) Info Numéro 182 v. 31.10.2012.

  8. 8.

    Zur Stabilisierungsfunktion vgl. Beblavý et al. 2015, 17 ff. Zu den Konzepten und der Unterscheidung von „temporary“ shocks („business cycles“) oder „permanent“ shocks, „asymmetric or symmetric“ shocks, „exogenous and endogenous“ shocks sowie den Theorien, was hieraus für eine Währungsunion zu folgen habe, s. de Grauwe et al. (2016). Im Ergebnis geht es den Autoren um den Nachweis, dass in der Eurozone eine gemeinsame Risikoteilung erfolgversprechender ist als ein Beharren auf Strukturreformen.

  9. 9.

    René Repasi, Erasmus Universität Rotterdam, auf der High-Level Conference on European Unemployment Insurance, Brüssel, 11. Juli 2016

  10. 10.

    Vgl. die Powerpoint Präsentation von Coucheir et al. (2016), die im Detail eine Reihe von Merkmalen einer Arbeitslosenversicherung auflistet, die zu klären und ggfs. auch zu harmonisieren sind.

  11. 11.

    Vgl. die Studie von Vandenbroucke et al. (2016), die sich mit dem Problem des „Institutional Moral Hazard“ in Mehrebenen-Systemen bei der Verhütung und Bewältigung von Arbeitslosigkeit befasst. Dies geschieht auf der Basis einer ausführlichen Darstellung der Arbeitslosensysteme von acht OECD-Staaten, darunter auch der USA und Deutschland. Die hauptsächlichen Vergleichskriterien sind Generosität (Leistungshöhe), Zugang (Leistungsvoraussetzungen und Dauer), der Beitrag zur makroökonomischen Stabilisierung und die Konsequenzen für den Haushalt. Eine Kernaussage des Berichts betrifft das Spannungsverhältnis zwischen dem Wunsch nach der Vermeidung eines „Institutional Moral Hazard“ und der Fähigkeit eines europäischen Arbeitslosensystems, Schocks abzufedern und Risiken zu bündeln („pool“), S. 32. Man werde das letztere nicht erreichen können, ohne Abstriche bei der Vermeidung des Moral Hazard bis zu einem gewissen Grad in Kauf zu nehmen.

  12. 12.

    So Kris Peters, Minister für Beschäftigung, Wirtschaft und Verbraucherschutz, Belgien, auf der High-Level Conference on European Unemployment Insurance, Brüssel, 11. Juli 2016

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Schulz-Weidner, W. (2018). Langlebigkeit und Erwerbsverlauf. Perspektiven für eine gemeinsame europäische Alterssicherungspolitik. In: Hohnerlein, E., Hennion, S., Kaufmann, O. (eds) Erwerbsverlauf und sozialer Schutz in Europa. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-56033-4_7

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-56033-4_7

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  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

  • Print ISBN: 978-3-662-56032-7

  • Online ISBN: 978-3-662-56033-4

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