Zusammenfassung
Bereits im Vorfeld eines Arbeitsvertrags, noch bevor überhaupt feststeht, ob sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einig werden, haben die Beteiligten eine Reihe von Rechten und Pflichten zu beachten. Diese vorvertragliche Rechtsbeziehung beginnt schon mit der Bewerbung. Sie betrifft insbesondere das Einstellungsgespräch und endet entweder mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags oder mit der endgültigen Absage des Arbeitgebers oder des Bewerbers. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist gleichermaßen wichtig, sich in diesem Bereich richtig zu verhalten und ihre Rechte zu kennen. Wird ein Arbeitsvertrag geschlossen, können Fehler bei der Anbahnung zu einer Auflösung des Vertrags führen. Kommt es andererseits nicht zu einem Vertragsschluss, kann der Bewerber möglicherweise trotzdem Ansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen.
Zur Klarstellung sei vorab noch festgehalten, dass es sich bei der Bewerbung nicht um ein Vertragsangebot nach § 145 BGB handelt. Dies hätte nämlich zur Folge, dass der Bewerber rechtlich an das Angebot gebunden wäre und sich nicht gleichzeitig auf mehrere Stellen bewerben könnte. Die Bewerbung ist als Aufforderung an den Arbeitgeber zu verstehen, dem Bewerber ein konkretes Vertragsangebot zu machen.
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Teschke-Bährle, U. (2018). Der Arbeitsvertrag. In: Arbeitsrecht - Schnell erfasst. Recht - schnell erfasst. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-55312-1_2
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