Zusammenfassung
Nach dem Zweiten Weltkrieg verloren in der deutschen Völkerrechtswissenschaft die theoretisch-philosophisch argumentierenden Stimmen an Gewicht, die in den 1920er und 1930er noch die Diskussionen bestimmt hatten. Stattdessen begannen in Westdeutschland immer mehr Völkerrechtler der praxisorientierten Herangehensweise zu folgen, die seit 1924 vor allem am neugegründeten KWI betrieben worden war. Statt des „Wesens des Völkerrechts“ (Kaufmann), der „Reinen Rechtslehre“ (Kelsen), der „Hegemonie“ (Triepel) und der „Großraumordnung“ (Schmitt) standen nun der Rechtsstatus Deutschlands und die juristische Einordnung der neu gegründeten europäischen und internationalen Organisationen auf dem Programm der Wissenschaftler. Auch Moslers Forschung verschob sich. So hatte er in seiner Promotion zur Intervention im Völkerrecht (1937) und seiner Antrittsvorlesung zur Großmachtstellung (1946) noch geistesgeschichtliche, rechtsphilosophische und rechtssoziologische Überlegungen mit rechtlicher Argumentation verknüpft. Nach 1945 behandelte er dann in Anlehnung an seine „positivistische“ Habilitationsschrift zu den Wirtschaftskonzessionen im Völkerrecht aktuelle Rechtsfragen in Bezug auf die Nürnberger Prozesse, die Gründung der EGKS, die außenpolitischen Kompetenzen nach dem Grundgesetz und die prozessualen Entwicklungen am EGMR und am IGH aus rein juristischer Sicht.
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Notes
- 1.
Siehe oben Kapitel 4, II. 1.
- 2.
Vgl. zu Menzel und Erler als Beispiele, Kapitel 2, II. 2.
- 3.
So angedeutet bei Kadelbach, Verfassungsordnung?, S. 606.
- 4.
Vgl. Klaus Jürgen Gantzel, Disziplin „ohne Disziplin”. Politische Vierteljahresschrift 8 (1967), S. 200 (200); dazu auch Wilhelm Bleek, Geschichte der Politikwissenschaften, 2001, S. 326 ff.; mit Verweisen vor allem auf die Entwicklung in Amerika, Ernst Otto Czempiel, Die Entwicklung der Lehre von den internationalen Beziehungen, Politische Vierteljahresschrift 6 (1965), S. 270 ff.
- 5.
Vgl. dazu Kapitel 13, I.
- 6.
Vgl. Mosler, Community (1974), S. 48 ff.
- 7.
Allerdings führte Mosler teilweise mit einem historischen Überblick in einzelne Themen ein, vgl. z.B. ders., Community (1974), S. 191 ff.
- 8.
Die naturrechtliche Fundierung wurde nur kurz angedeutet, dazu Kapitel 10, I. 1.
- 9.
Koskenniemi, Coordination, S. 61.
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Lange, F. (2017). Kapitel 12: Praxisorientierung und Gemeinschaftskonzeption in der westdeutschen Völkerrechtswissenschaft. In: Praxisorientierung und Gemeinschaftskonzeption. Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, vol 262. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-54218-7_12
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