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Digitalisierung auf Landesebene

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Digitalisierung in Bund, Ländern und Gemeinden

Zusammenfassung

Die Bundesländer sind eine hinsichtlich ihrer Größe und internen Struktur heterogene Ebene der Gebietskörperschaften: Stadtstaaten und Flächenländer, kleine und große Einwohnerzahlen, Länder mit und solche ohne Regierungsbezirke als Zwischenebene zwischen Ressorts und nachgelagerten Behörden der Landesverwaltung sind schon äußerliche Unterschiede. Die Organisation der Landes-IT-Dienstleister ist ebenfalls verschieden: Auffällig ist Dataport,Deutschlands einzige Mehrländeranstalt, die von den Nordstaaten Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein ausgehend weitere Bundesländer als Kunden gewinnen konnte. Alle Bundesländer machen Fortschritte bei der Digitalisierung, sie unterscheiden sich aber teils erheblich sowohl im Grad der Zentralisierung wie auch im Tempo der Fortschritte in den letzten Jahren.

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Notes

  1. 1.

    Hier soll der Blick auf die Bundesländer im Dataport-Verbund gelenkt werden, die bereits konkrete Strategien vorgelegt haben und diese mit Dataport umsetzen. Auch die weiteren Trägerländer von Dataport haben Digitalisierungsstrategien vorgelegt, respektive erarbeiten diese zurzeit. So wird die Landesregierung Sachsen-Anhalt bis September 2017 eine Digitalisierungsstrategie vorlegen. In Niedersachsen hat das Kabinett am 25.09.2016 eine IT-Strategie „Digitale Verwaltung 2025“ beschlossen (siehe [12, S. 8]). Mit dem „Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung“ hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern der zunehmenden Bedeutung der Digitalisierung Rechnung getragen.

  2. 2.

    Das Konzept Privacy by Design sieht die rechtzeitige Identifikation von Datenschutzproblemen bei der Entwicklung neuer Technologien vor. Datenschutz wird damit von vornherein in das Gesamtkonzept eingebunden.

  3. 3.

    Privacy by Default sieht Standardeinstellungen in Produkten oder bei Dienstleistungen vor. Sie werden standardmäßig datenschutzfreundlich eingestellt.

  4. 4.

    Ein Aspekt, der nicht zu vernachlässigen ist – sind es doch gerade die Kommunen, die die gesellschaftlichen Herausforderungen vor Ort lösen müssen. Die Bertelsmann-Stiftung konstatiert aus ihrem Projekt „Die Kommune der Zukunft“ heraus: „Der Stellenwert der Kommunen wird wachsen. Gleichzeitig wachsen wird auch die Anzahl der Herausforderungen, denen sich Kommunen künftig gegenüber sehen. Die Finanznot, der Demografische Wandel, die Gestaltung der Bildung sind zentrale Schlüsselfaktoren für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Sie wollen gemeistert werden. Künftig werden die Impulse nicht von einigen wenigen kommen, sondern das Zusammenspiel zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft wird unter dem Aspekt der Kooperation und einem wachsenden Anspruch an Transparenz und Beteiligung neu verhandelt werden“ [1].

  5. 5.

    Dataport stellt mit dem ZeRD eine Lösung bereit, die verschiedene Eingangsformate in ein gewünschtes Format für die Verarbeitung der angeschlossenen Buchhaltungssysteme an deren Workflow übergibt.

  6. 6.

    Erreicht wird dies durch die Bündelung von 26 regionalen Anbietern und 1&1 Versatel als Auftragnehmer. Kommunen aber auch Stadtwerke in Schleswig-Holstein verfolgen bereits seit 2008 das Ziel, den Glasfaserausbau in Eigeninitiative voranzutreiben. Diese Netze stehen jetzt gebündelt zur Verfügung.

  7. 7.

    Die beiden Standorte des Twin-Data-Centers sind über eine redundante Hochgeschwindigkeitsdatenanbindung gekoppelt. Das Designprinzip basiert auf zwei identischen Rechenzentren mit verteilten IT-Systemen. Die Infrastruktur ist so ausgelegt, dass jederzeit flexibel auf Technologiesprünge reagiert werden kann. Nur wenige Rechenzentren in Deutschland verfügen über ein vergleichbares Sicherheits- und Redundanzkonzept.

  8. 8.

    Durch die Ergänzung des Artikels 91c GG wird die Einrichtung eines verbindlichen, bundesweiten Portalverbunds ermöglicht, über den alle Nutzer einfach und sicher auf die Online-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung von Bund und Ländern zugreifen können. Grundlage ist die von den Regierungschefs von Bund und Ländern am 14. Oktober 2016 beschlossene Verbesserung der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Deutschland [3].

  9. 9.

    Die Idee hatte Dataport mit Klaus Vitt, dem CIO des Bundes, diskutiert. Bund und Länder haben dann in einer Sondersitzung des IT-Planungsrats am 30.11.2015 einstimmig ein Projekt für ein medienbruchfreies, digitalisiertes Asylverfahren beschlossen. Von vornherein wurde dabei die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) als „Werkbank“ des Planungsrates in die Überlegungen einbezogen.

  10. 10.

    Die Differenz zu den oben erwähnten 25.000 Beschäftigten ergibt sich aus dem Schichtbetrieb.

Literatur

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  3. Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g), Teil B des Beschlusses vom 14. Oktober. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2016-12-14-aenderung-grundgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (2016). Zugegriffen: 11. Febr. 2017

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Heuermann, R., Krebs, S., Kohl, C.D., Jürgens, C., Bizer, J., Golibrzuch, M. (2018). Digitalisierung auf Landesebene. In: Heuermann, R., Tomenendal, M., Bressem, C. (eds) Digitalisierung in Bund, Ländern und Gemeinden. Springer Gabler, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-54098-5_4

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