Zusammenfassung
Um gegenwärtigen Problemen – wie der Flüchtlingskrise – adäquat zu begegnen, brauchen wir ganzheitliche Konzepte. Kein konzeptionelles Klein-Klein, eine umfassende Theorie. Interdisziplinarität bzw. interdisziplinäre Forschung und Lehre folgt dieser Motivation. Was können wir von der anderen Disziplin lernen? Wie kann mich das Wissen der anderen Theorie in einer anwendungsorientierten Auseinandersetzung mit meiner Disziplin unterstützen? Die „Ökonomische Analyse des Rechts“ versucht hierzu Licht ins Dunkel der beiden Bereiche Ökonomie und Rechtswissenschaft zu bringen. In der Funktion des Politikers ist es hilfreich zu wissen, wie das gegenwärtige Gesetz ausgestaltet ist. Zu wissen, wie und warum es entstanden ist oder wie es zu reformieren ist, um gegenwärtigen Herausforderungen, wie der Digitalisierung oder dem islamischen Terror zu begegnen, aber eine absolute Notwendigkeit. Die „Ökonomische Analyse des Rechts“ wendet hierzu ökonomische Methoden, wie mikroökonomische und empirische Modelle an, um entsprechende rechtspolitische Frage-stellungen zu beantworten. Die Wirkung von Gesetzen bzw. Rechtsnormen und damit die ökonomische Folgebewertung steht dabei im Mittelpunkt.
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Scheufen, M. (2018). Einführung. In: Angewandte Mikroökonomie und Wirtschaftspolitik . Springer Gabler, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-53950-7_1
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