Zusammenfassung
Wenn das Schädigungsverbot als Regulierungskonzept für die widerstreitenden Interessen der Staaten dienen soll, werden die betroffenen Staaten sich auf ihre Souveränität berufen: der handelnde Staat auf seine grundsätzliche Handlungsfreiheit und der abwehrende Staat auf sein Recht, von den störenden Einflüssen anderer Staaten frei zu sein. Das Konzept der Souveränität ist ein altes, wenn auch nicht unumstrittenes Konzept im Völkerrecht, das im Laufe der Zeit verschiedene Interpretationen erfahren hat und daher der näheren Beleuchtung bedarf.210 Dem steht die Integrität gegenüber, wobei es heute als allgemeiner Konsens angesehen werden kann, dass keines von beiden Konzepten absolute Geltung beanspruchen kann.211 Vielmehr folgt aus der Gleichheit aller Staaten, dass sich Souveränität und Integrität gegenseitig einschränken (I.). In eben diesem Interessenskonflikt zwischen Souveränität auf der einen und Integrität auf der anderen Seite kann das Schädigungsverbot seine Wirksamkeit entfalten. Es hat daher grundsätzliche Anerkennung auch im Völkerrecht erfahren (II).
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Bäumler, J. (2017). 3. Kapitel: Das Schädigungsverbot im Gefüge des Völkerrechts. In: Das Schädigungsverbot im Völkerrecht. Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, vol 257. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-53299-7_4
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