Zusammenfassung
Im Verlauf des 16. Jahrhunderts beschränkt sich die gesetzliche Konsolidierung der inquisitorischen Verfahrensformen nicht auf Frankreich und auf Deutschland, sondern vollzieht sich auf europäischer Ebene, und zwar auch dort, wohin die aktuellen Strömungen der romanisch-kanonischen Doktrin mit geringerer Intensität gelangt sind. Was diese Erscheinung angeht, ist zunächst auf einige besonders typische europäische Bereiche einzugehen, um sodann zu betrachten, was auf legislativer Ebene in Italien, der Wiege des inquisitorischen Modells, auf gesetzlicher Ebene geschehen ist.
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Notes
- 1.
Die Neuen Konstitutionen werden erarbeitet von einer Kommission, die der letzte Herzog von Mailand, Francesco II. Sforza (1521–1535), einberufen hat, um die Gesetzgebung der Zeit der Visconti und der Sforza neu zu ordnen, und sie werden zu Ende geführt, als Karl V. nach dem Aussterben der Sforza Mailand erwirbt. Zu den Mitgliedern der Kommission gehört, wie schon erwähnt, Egidio Bossi.
- 2.
Konzentriert vor allem im Titel De advocatis et syndicis fiscalibus des Ersten Buches und in den Titeln De accusationibus et denuntiationibus und De poenis des Vierten Buches.
- 3.
Die bekannte Formel wird verwendet zu Beginn des Titels De accusationibus et denuntiationibus des Vierten Buches, Kapitel Ratione et usu.
- 4.
Die Richter verfahren nämlich „nach der Bestimmung der allgemeinen Gesetze, außer in den Teilen, die durch die folgenden Ordini verboten, korrigiert, erweitert oder eingeschränkt worden sind“.
- 5.
In Wirklichkeit findet sich die Regel – welche die Beschuldigten betrifft, die incarcerati sind, sowie jeden anderen, „dem ein Delikt zur Last gelegt wird“ – nicht in den Ordini criminali von 1565, sondern wird im Dritten Buch der Novi Ordini sozusagen „vorweggenommen“, das 1561 erlassen worden ist und sich der Regelung des Zivilprozesses widmet. Die Regelung über den Ausschluss vom Eid „in Kriminalsachen“ ist im 25. Kapitel „Über den Eid“ enthalten.
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Dezza, E. (2017). Die gesetzliche Konsolidierung des inquisitorischen Modells im übrigen Europa und in Italien. In: Vormbaum, T. (eds) Geschichte des Strafprozessrechts in der Frühen Neuzeit. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-53244-7_6
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