Zusammenfassung
Kap. 7 setzt sich mit unterstützenden Inputfaktoren der Leistungserbringung auseinander: Infrastruktur und Umgebung, Personal, betriebliches Know-how und Dokumentation. Damit ähnelt dieses Kapitel inhaltlich weitestgehend dem bisherigen Normenkapitel 6. Neu ist vor allem die Berücksichtigung des betrieblichen Wissens (Kap. 7.1.6), die Aufwertung des Bewusstseins als eigener Inputfaktor (Kap. 7.2) sowie die Neuausrichtung der Dokumentationsanforderungen (Kap. 7.5).
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Notes
- 1.
Auch wenn über diese Langfristplanung (Budget- oder Jahresplanung) eine periodisch wiederkehrende Bedarfsermittlung sichergestellt ist, sollte die Bereitstellung von Ressourcen zusätzlich im Rahmen des Management-Reviews thematisiert und dokumentiert werden (z. B. Kapazitätsanpassungen oder wichtige Neuanschaffungen, vgl. Kap. 9.3.2 b).
- 2.
z. B. Feuerlöscheinrichtungen, Erste Hilfe Koffer, Augenspülflaschen.
- 3.
vgl. ISO 9004 Kap. 6.5.
- 4.
Viele moderne Maschinen sind selbstwartend. Hier ist es ausreichend, nur jene Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen zu dokumentieren, die jenseits der maschinellen Selbstwartung durchgeführt werden.
- 5.
Beispielsweise sollte das Öffnen von zip- oder exe-Files aus Emails grundsätzlich untersagt sein – auch bei vermeintlich sicheren Absendern. Der Autor dieses Buchs kann über einen Kunden berichten, bei dem sich ein Trojaner eingenistet hatte, weil ein Einkaufsmitarbeiter den als „Rechnung“ titulierten zip-Anhang eines tatsächlichen Lieferanten öffnete. Das Netzwerk des Zulieferers war jedoch gehackt, die Email somit fremdgesteuert. Der Trojaner wurde im vorliegenden Beispiel sehr schnell gefunden. Dennoch mussten alle Systeme für 36 Stunden stillgelegt werden, um den Verbreitungsgrad des Trojaners zu überprüfen. In dieser Zeit stand die Produktion still.
- 6.
Nicht alle kalibrierungsfähigen Prüfmittel werden für Qualitätsprüfungen am Kundenprodukt genutzt, so z. B. solche die in der Entwicklung oder in der Ausbildung eingesetzt werden. Bei diesem Prüfmittel reicht dann ggf. eine geringere Genauigkeit, so dass Kalibrierungen nicht erforderlich sind. Um eine Verwechselungsgefahr mit Messmitteln für Qualitätsprüfungen zu vermeiden, sind diese Prüfmittel mit einem deutlich sichtbaren Aufkleber zu versehen, aus dem hervorgeht, dass das Messmittel nicht für Qualitätsprüfungen eingesetzt werden darf.
- 7.
Art und Intervall ergeben sich aus der bei der Anschaffung mitgelieferten Prüfmitteldokumentation (Herstellerhandbuch o. ä.). In Einzelfällen können Vorgaben auch durch den Kunden oder die Luftaufsichtsbehörde festgelegt werden.
- 8.
Hinweis: Dies ist ein oft abgefragter Prüfpunkt in Zertifizierungsaudits.
- 9.
Diese Betriebe müssen für die entsprechende Kalibrierung zugelassen sein. Im Rahmen der Lieferantenauswahl sollte dabei auf eine angemessene Qualifikation des Subcontractors geachtet werden, z. B. durch dessen Zertifizierung nach ISO/IEC 17025.
- 10.
vgl. Hinsch (2013), S. 19.
- 11.
Stellenbeschreibungen sollten bei Stellenantritt durch den Stelleninhaber unterschrieben werden. Dadurch bestätigt der Mitarbeiter (auch aus haftungsrechtlichen Gründen), dass ihm die Qualifikationsanforderungen, sein Zuständigkeitsbereich und der Berechtigungsumfang bekannt sind. Die unterschriebene Stellenbeschreibung ist dann in der Personalakte abzulegen.
- 12.
z. B. mittels Schulnoten-System oder ein +/- Vermerk inkl. Datum der Wirksamkeitsprüfung. Bei schlechter Bewertung ist eine Nachschulung sicherzustellen.
- 13.
- 14.
Vgl. IAQG (2016a), S. 12.
- 15.
Die tatsächliche Zahl hängt insbesondere vom Produkt- bzw. Leistungsportfolio und dem IT-Einsatz ab.
- 16.
Z. B. durch Berücksichtigung des Prozesses zur Identifizierung von gefälschten Teilen in den Kernprozessen der Beschaffung (Einkauf, Wareneingang) und in der Herstellung.
- 17.
vgl. hier zum Teil auch Kap. 7.5.3.2 b).
- 18.
vgl. EN 9130:2000 (Entwurf).
- 19.
Dies kann z. B. im Rahmen einer per Mail angekündigten Dokumentenrevision erfolgen. Eine solche Nachricht könnte mit einem entsprechenden Standardsatz enden („Bitte vernichten Sie Ausdrucke der bisherigen Version“). Zudem weisen viele Betriebe in der Fußzeile ihrer Dokumente grundsätzlich daraufhin, dass gedruckte Dokumente nicht der Revision unterliegen und nach deren Gebrauch zu vernichten sind.
- 20.
Dies aber setzt dann natürlich voraus, dass immer ein Backup der letzten Komplettsicherung vorliegt.
Literatur
Deutsches Institut für Normung e.V.: DIN EN ISO 9004:2009–12. Leiten und Lenken für den nachhaltigen Erfolg einer Organisation – Ein Qualitätsmanagementansatz, Berlin (2009)
Deutsches Institut für Normung e.V.: DIN EN 9130:2000 Luft- und Raumfahrt - Qualitätsmanagementsysteme - Aufbewahrung von Aufzeichnungen (Entwurf). DIN EN 9130:2000-09, Berlin 2000
European Aviation Safety Agency – EASA: Acceptable Means of Compliance and Guidance Material to Commission Regulation (EC) No 2042/2003. Decision No. 2003/19/RM of the Executive Director of the Agency (2003)
European Aviation Safety Agency – EASA: Acceptable Means of Compliance and Guidance Material to Part 21. Decision of the Executive Director of the Agency NO. 2003/1/RM (2003)
Hinsch, M.: Qualität und Sicherheit – Erfolgsfaktoren und Markenzeichen der Luftfahrtindustrie. In: Impulsgeber Luftfahrt – Industrial Leadership durch luftfahrtspezifische Aufbau- und Ablaufkonzepte, S. 1–32. Berlin/Heidelberg (2013)
International Aerospace Quality Group (IAQG 9100 Team): 9100 Revision 2016 – Changes presentation clause-by-clause. May 2016 (2016a)
International Aerospace Quality Group: Aerospace Standard 9100 (R) Quality Management Systems – Requirements for Aviation, Space, and Defense Organizations. 15 March 2016
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Hinsch, M. (2016). Unterstützung. In: Qualitätsmanagement in der Luftfahrtindustrie. Springer Vieweg, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-52836-5_7
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