Zusammenfassung
Die Anlage (die Investition, das Investment) von Kapital zu Zwecken (auch) der Gewinnerzielung macht – neben der Garantie der Eigentums- und Vertragsfreiheit und der Ausnutzung der im weltweiten Wettbewerb zunehmend billiger werdenden Arbeitskraft – das Wesen kapitalistischen Wirtschaftens aus. Die Wirtschaft, ihre Unternehmen brauchen Kapital, um im Wettbewerb auf den Märkten bestehen und wachsen zu können. Dieses Kapital kommt in Deutschland zu einem größeren Anteil als Kredit von den Banken; im Übrigen geben es Kapitalanleger. Beratung bei der Anlage von Kapital soll sicherstellen, dass die Anlage – des Investors, des professionellen Anlegers, des Privatkunden – ihre Ziele nicht verfehlt. Anlageberatung ist ein Geschäft. Sie begleitet das Geschäft der Finanzindustrie; sie unterstützt und fördert es, sie entwickelt es, sie bereitet es vor. Nicht selten erfolgt sie unter Druck, auch unter Zeitdruck. Dafür sorgen Strukturen und Vergütungssysteme.
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Bamberger, H.G. (2017). § 52 Anlageberatung. In: Derleder, P., Knops, KO., Bamberger, H. (eds) Deutsches und europäisches Bank- und Kapitalmarktrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-52805-1_1
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