Skip to main content

§ 13 Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht)

  • Chapter
  • First Online:
Wirtschaftsprivatrecht

Part of the book series: Springer-Lehrbuch ((SLB))

  • 6565 Accesses

Zusammenfassung

§ 13 zeigt die wichtigsten Grenzen für die Werbewirtschaft auf. Im Mittelbpunkt steht das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das in den letzten zehn Jahren dreimal novelliert worden ist. Der Leser lernt die rechtlichen Grenzen der Telefon- und E-Mail-Werbung kennen und erfährt, wieso Lockvogelangebote und Mondpreise verboten sind.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 29.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as EPUB and PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 39.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Author information

Authors and Affiliations

Authors

Corresponding author

Correspondence to Justus Meyer .

Appendices

II. Übungsaufgaben

  1. 1.

    Welche Rechtsgüter werden durch das UWG geschützt?

  2. 2.

    Kann der Letztverbraucher gestützt auf das UWG Ansprüche auf Schadensersatz oder Unterlassung geltend machen?

  3. 3.

    Welche Auswirkungen hat ein Verstoß gegen das UWG auf die zivilrechtliche Wirksamkeit des Vertrages?

  4. 4.

    Beschreiben Sie den Schutzzweck der Preisangabenverordnung.

  5. 5.

    Hat ein Käufer von Schreibwaren einen Anspruch auf 3 % Skonto, wenn er die Waren bar bezahlt?

  6. 6.

    Elektronik-Markt E wirbt auf Plakaten und in Prospekten: „MediRun“-DVD-Player für sensationelle 19 Euro – ab dem 2. 1. 2016! Bereits nach einer Stunde waren die DVD-Player nachweislich ausverkauft. Werbung unlauter?

  7. 7.

    Inspiriert durch seinen Thailand-Urlaub stellt Hannes H. einige arbeitslose Freunde für seinen „Mobilen Autoscheibenreinigungsdienst“ ein: Sie seifen an Ampeln die Windschutzscheiben der haltenden Wagen ein und bieten dann freundlich die rasche Komplettreinigung für 1 € an. Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs hält das für unlauter.

  8. 8.

    Inwiefern sind die Grundrechte der Beteiligten bei der Prüfung des § 3 I UWG relevant?

  9. 9.

    Ist die Werbung „X-Cola schmeckt besser als Y-Cola und hält Dich gesund“ zulässig?

  10. 10.

    Beschreiben Sie kurz die Kriterien, nach denen beurteilt wird, ob eine Werbung irreführend ist.

  11. 11.

    Zeitschrift „S.“ wirbt für Anzeigenkunden: „S.– von 2010 bis 2015 Auflagensteigerung von 25 %“. Der Herausgeber der Konkurrenzzeitschrift „F.“ weist nach, dass die Auflage des „S.“ 2010–2012 um über 25 % stieg, dann aber bis 2015 stagniert. Kann er Unterlassung verlangen?

  12. 12.

    Wie beurteilen sich Vertreterbesuche, Briefkastenwerbung, Telefonmarketing und Telefaxanschreiben wettbewerbsrechtlich?

  13. 13.

    Ist das UWG neben §§ 312b, 312g BGB auf unangekündigte Hausbesuche anwendbar?

  14. 14.

    A verkauft seine Waren unter dem Einkaufspreis. Sein Ziel ist es, seinen direkten Konkurrenten durch diese Kampfpreise in die Insolvenz zu treiben. Verstößt er damit gegen § 3 UWG?

  15. 15.

    Welchen Zweck hat eine Abmahnung nach dem UWG?

  16. 16.

    Was ist eine Schutzschrift?

III. Empfohlene Literatur

Lehrbücher:

Lettl, Wettbewebsrecht (C.H. Beck);

Rittner/Dreher/Kulka, Wettbewerbs- und Kartellrecht (C.F. Müller).

Kommentar:

Köhler/Bornkamm, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (C.H. Beck).

Besondere Zeitschriften:

GRUR (G.ewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht)

WRP (Wettbewerb in Recht und Praxis).

G. Arbeitshinweise

UWG

Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (2015 neu). Zentrale Kodifikation des Wettbewerbsrechts mit Generalklausel (§ 3), Schwarzer Liste (§ 3 III UWG mit Anhang), Einzeltatbeständen (§§ 3a–6) und Sondertatbestand gegen Belästigungen (§ 7).

Schutzzwecktrias

Das UWG schützt nach seinem § 1: Mitbewerber, Verbraucher und andere Marktteilnehmer und damit auch die Allgemeinheit.

Mitbewerber

Unternehmer in konkr. Wettbewerbsverhältnis (§ 2 I Nr. 3 UWG). Schutz insb. gegen Rufschädigung, Leistungsausbeutung und Behinderung, unlautere vergleichende Werbung, Ausspähung und Verrat (§§ 4, 6, 17–19 UWG).

Verbraucher

§ 2 II UWG und § 13 BGB. Schutz insb. gegen unangemessenen unsachlichen Einfluss, Ausnutzung von Unerfahrenheit, Leichtgläubigkeit, Angst oder Zwangslagen, verdeckte Werbung, irreführende Werbung und unzumutbare Belästigung.

Rechtsbruch

§ 3a UWG: Verstöße gegen Normen, die auch im Interesse von Marktteilnehmern Marktverhaltensregeln aufstellen, sind unlauter.

Nachahmung

Grds. zulässig. Grenzen: Schutzrechte und § 4 Nr. 3 UWG (Herkunftstäuschung, unangemessene Ausnutzung oder Beeinträchtigung, unredlicher Know-how-Erwerb).

Vergleichende Werbung

Grds. zulässig. Grenzen nach § 6 UWG insb.: Vernünftige Vergleichsbasis, wesentliche und nachprüfbare Eigenschaften, Schutzrechte, keine Irreführung.

Aggressive Werbung

Vgl. §§ 3, 4a UWG: Belästigung, Nötigung und sonstige unzulässige Beeinflussung, die die Entscheidungsfreiheit der Marktteilnehmer gefährdet.

Irreführende Werbung

Verboten nach §§ 3, 5 UWG. Irreführend ist eine Werbung schon, wenn sie geeignet ist, bei einem nicht unerheblichen Teil der Verkehrskreise eine verhaltenserhebliche Fehlvorstellung hervorzurufen.

Irreführung durch Unterlassen

Nach § 5a I UWG allg. zu beurteilen wie Irreführungen durch positives Tun. Verbraucherschutz durch Informationspflichten (Abs. 2–4).

Belästigung

Nach § 7 UWG verboten, wenn unzumutbar. Insb. verboten: Werbung gegen erkennbaren Willen des Beworbenen, Telefon- und E-Mail-Werbung ohne die erforderliche Einwilligung.

Abmahnung

Aufforderung zur Unterlassung von Rechts-, hier: Wettbewerbsverstößen.

Unterlassungserklärung, strafbewehrt

Vereinbarung einer Vertragsstrafe für den Fall einer Wiederholung des Wettbewerbsverstoßes.

Einstweilige Verfügung

Vorläufige Regelung in schnellem gerichtlichen Verfahren (u. U. ohne Anhörung des Verfügungsgegners).

Schutzschrift

Vorsorglich eingereichte Argumente gegen eine erwartete einstweilige Verfügung.

Preisangaben

sind nach der PAngV gegenüber Endverbrauchern erforderlich. Grds. sind feste Endpreise, der Verkehrsauffassung entsprechend, nach den Grundsätzen der Preiswahrheit und -klarheit anzugeben.

Sonderveranstaltungen

Verkaufsveran-staltungen im Einzelhandel außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Beschleunigung des Warenabsatzes mit Eindruck besonderer Kaufvorteile (SSV, WSV, „Sale“ usw.). Früher speziell reguliert, heute grundsätzlich erlaubt.

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 2017 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

About this chapter

Cite this chapter

Meyer, J. (2017). § 13 Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht). In: Wirtschaftsprivatrecht. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-52734-4_13

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-52734-4_13

  • Published:

  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

  • Print ISBN: 978-3-662-52733-7

  • Online ISBN: 978-3-662-52734-4

  • eBook Packages: Social Science and Law (German Language)

Publish with us

Policies and ethics