Zusammenfassung
Der Versuch, ästhetische Eingriffe einfach deswegen abzulehnen, weil kein Krankheitswert vorliegt, ist zum Scheitern verurteilt. Unzählig sind die Beispiele dafür, dass Medizin schon immer auch den Gesunden im Blick hatte. Allein der Verweis auf einen fehlenden Krankheitswert reicht also nicht aus, ästhetische Maßnahmen als illegitim zu bezeichnen. Vielmehr geht es in darum, zu eruieren, ob der Eingriff dem Wohl des Kindes dient. Dabei ist es wichtig, das Kind selbst kennenzulernen, nicht etwa, um dem Kind seine Wünsche blind zu erfüllen, sondern um zu eruieren, was langfristig seinem Wesen entspricht. Genauso wichtig ist das Gespräch mit den Eltern, um sie ggf. von bestimmten Vorstellungen wieder abzubringen. Die Behandlung von Minderjährigen ist nur auf der Basis einer intensiven Beziehungsmedizin möglich. Ohne diese sprechende Medizin wird es nicht möglich sein, zwischen einer Ästhetik im Interesse des Kindes und einer Ästhetik als Scheinlösung zu unterscheiden.
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Maio, G. (2017). Ästhetische Maßnahmen bei Minderjährigen – eine ethische Annäherung. In: Schiestl, C., Stark, G., Lenz, Y., Neuhaus, K. (eds) Plastische Chirurgie bei Kindern und Jugendlichen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-51391-0_10
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