Zusammenfassung
Beim traditionellen Projektablauf (ELT/GU) erfolgt die Vergabe an den Ausführenden nach ca. 80 % des Planungsumfangs und etwa 80 % der Planungszeit (Abb. 13.1 und Abb. 13.2), bei TU- und Systemanbieterprojekten dagegen in einer frühen Planungsphase.
Bei TU- und Systemanbieterprojektabwicklungsformen muss der Bauherr eine frühzeitige, entscheidungsreife, funktionale und ausschreibungsorientierte Planung durchführen. Das Ziel dieser Planung ist nicht, nur als Entscheidungsgrundlage für die Fortführung der nachfolgenden Planungsphasen zu dienen, sondern sie muss das Leistungsziel für die weitere Planung und Realisierung des Bauwerks ausreichend beschreiben, so dass ein Wettbewerb mit Preisbildung auf weitgehend gesicherter Basis erfolgen kann. Um Flexibilität für Änderungen oder Anpassungen während des Folgeprozesses nach der Ausschreibung und Vergabe zu gewährleisten – z. B. für Nutzeränderungen, für unwahrscheinliche oder vorhersehbare geologische Vorkommnisse – sind mögliche pauschale Eventual- und Störfallpositionen vorzusehen. Für solche TU- und Systemanbieterwettbewerbe erfolgt die Ausschreibung meist nach ca. 25 % der Planungszeit, jedoch mit ungefähr folgendem Planungsaufwand:
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Girmscheid, G. (2016). Vergleich von Planungszeit und -aufwand bei traditionellen und TU- bzw. Systemleistungswettbewerben. In: Projektabwicklung in der Bauwirtschaft – prozessorientiert. VDI-Buch. Springer Vieweg, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-49330-4_13
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