Brustkrebs – Hilfe im Bürokratie-Dschungel pp 125-136 | Cite as
Finanzielle Absicherung während der AHB: Beantragung Übergangsgeld
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Zusammenfassung
Zur finanziellen Absicherung während einer Anschlussheilbehandlung (AHB) erhalten Patientinnen auf Antrag Übergangsgeld – selbst wenn der Krankengeldanspruch noch nicht ausgelaufen ist. Bezieherinnen von Arbeitslosengeld (ALG) I müssen zuvor einen Aufhebungsbescheid bei ihrer zuständigen Arbeitsagentur erwirken, andernfalls wird das Übergangsgeld nicht ausgezahlt. Zunächst erhalten die Rehabilitanden die finanzielle Unterstützung nur für zwei Wochen überwiesen. Die Restzahlung erfolgt erst, nachdem die Rehabilitationsklinik den ordnungsgemäßen Ablauf der AHB-Maßnahme bestätigte. Müssen Brustkrebspatientinnen die Rehabilitation für länger als drei Tage unterbrechen, gilt die AHB als gescheitert, und es besteht kein Anspruch auf Übergangsgeld. Für jeden Fehltag ist ein Krankenschein beizubringen. Für unentschuldigtes Fehlen – unabhängig vom Grund – wird ebenfalls kein Übergangsgeld gezahlt.