Die Therapieunterstützung: Heil- und Hilfsmittel sowie Einzelfallentscheidungen
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Zusammenfassung
Verschiedene therapeutische Maßnahmen begleiten den Behandlungsprozess. Die Heil- und Hilfsmittelverordnung regelt, was Patientinnen zustehen kann. Unabhängig davon ermächtigt das Sozialgesetzbuch V die gesetzlichen Krankenkassen zu Einzelfallentscheidungen. Jedem Bescheid der Krankenversicherung kann eine Patientin widersprechen. Grundsätzlich muss für jede Verordnung eine Zuzahlung und ggf. ein Eigenbeitrag geleistet werden, die aber von der Steuer abgesetzt werden können. Darüber hinaus bieten individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) mit teilweise fundierten Behandlungserfolgen eine Therapieunterstützung. Diese Kosten sind jedoch selbst zu tragen.
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