Brustkrebs – Hilfe im Bürokratie-Dschungel pp 149-168 | Cite as
78 Wochen Krankschreibung laufen aus – der Gang zum Arbeitsamt
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Zusammenfassung
Mit Auslauf des Krankengeldes (Aussteuerung) wird der Bürokratie-Dschungel zunehmend dichter. Sind die Patientinnen noch immer arbeitsunfähig krankgeschrieben, bleibt nur die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente. Bis zu deren Bewilligung müssen die Patientinnen im Rahmen des § 145 Sozialgesetzbuch III Arbeitslosengeld (ALG) I im Rahmen der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung beantragen. Selbst wenn ihr Arbeitsverhältnis noch besteht, können die Betroffenen ihre Arbeitsleistung aufgrund ihres Gesundheitszustandes ihrem Arbeitgeber nicht zur Verfügung stellen. Im Rahmen einer Gesundheitsprüfung lädt die Arbeitsagentur die Brustkrebspatientinnen zu einer amtsärztlichen Begutachtung ein. Sofern der Mediziner die Arbeitsunfähigkeit bestätigt, erhalten die Patientinnen ALG I und werden von der Arbeitsagentur aufgefordert, innerhalb von einem Monat einen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente bzw. eine Rehabilitationsmaßnahme zu stellen.