Zusammenfassung
Das siebte Kapitel präsentierte einen dreistufigen Lösungsansatz für die Bildung einer ganzheitlichen Schweizer HTA-Strategie.
Ausgangslage einer nachhaltigen Technologiebewertung bildet die Einhaltung der im dritten Kapitel besprochenen Grundvoraussetzungen für die Erstellung eines HTA (Stufe I). Kommt z.B. für ein HTA eine Methode zur Anung, welche den wissenschaftlichen Anforderungen nicht genügt, z.B. weil ihr im Rahmen einer Konsensfindung problematische methodische Einschränkungen auferlegt wurden, verliert der Bericht an Plausibilität und Qualität. Es wäre in diesem Fall besser, auf dieses kostspielige Evaluationsinstrument im Vorherein zu verzichten. Nur wenn ein HTA nach den allgemein gültigen Grundsätzen und anhand internationaler Standards vorgenommen wird, kann es zu einer wertvollen Erkenntnisquelle und Entscheidungsgrundlage werden. Dies gilt nicht nur für den Kostenübernahmeentscheid in der OKP, sondern auch für andere Stakeholder.
Aufbauend auf diesen Grundsätzen war es in einer zweiten Stufe möglich, Überlegungen für einen nachhaltigen HTA-Prozess anzustellen. Der hier angeregte Ansatz eines relevanzbasierten HTAs integriert die in dieser Forschungsarbeit identifizierten Grundsätze wie Interdisziplinarität, Effizienzgebot und Stakeholdereinbezug in Übereinstimmung mit der wissenschaftlichen Theorie und in Anlehnung an internationale Erfahrungswerte. Das Effizienzgebot impliziert eine Triagierung der Evaluationsprojekte, welche durch eine Neuorganisation des bestehenden Entscheidungsgelöst wurde. Namentlich sollen Kostenübernahmeentscheide, welche die Voraussetzungen für ein HTA nicht erfüllen, auf die Ebene der Zulassungsbehörde bzw. die Tarifpartner verschoben werden. Der Ansatz sieht die Sammlung und das prospektive Monitoring von Technologien in einem Datenpool vor, der es mitunter möglich macht, fortlaufend neue Fragestellungen zu identifizieren, welche für das Schweizer Gesundheitswesen von Bedeutung sind. Da ein HTA sehr aufwendig und kostspielig ist, werden die HTA-Themen nach vorgegeben Kriterien ausgewählt. Ein HTA soll nur dann durchgeführt werden, wenn dieses auf das Gesundheitswesen positive Effekte nehmen kann. Zudem wird die HTA-Erstellung relevanzbasiert durchgeführt, d.h. es wird nur evaluiert, was sich bei der Vorabrecherche als klärungswürdig erweist. Durch diese Fokussierung sollen Ineffizienzen minimiert und die Evaluationszeit verkürzt werden. Der HTA-Prozess sieht einen intensiven Austausch mit dem Ausland vor. Für die Technologieevaluationen soll es möglich sein, Informationen aus dem Ausland zu beziehen, aber auch einzugeben. Nach Abschluss des Prozesses ist der Dissemination des HTA-Berichtes grosse Bedeutung beizumessen.
In einer letzten dritten Stufe werden zwei Szenarien für den Schweizer Kontext skizziert - eine Netzwerk- sowie eine Institutslösung. Nach der hier vertretenen Auffassung ist ein unabhängiges Institut die geeignetere Massnahme für eine nachhaltige Schweizer HTA-Strategie.
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- 1.
- 2.
Es ist dabei nicht möglich, alle erarbeiteten Thesen und Begriffe erneut zu erklären. Auf die entsprechenden Stellen wird verwiesen.
- 3.
Kap. 4.3.1.
- 4.
Vgl. etwa Seitz, 66 ff.
- 5.
Vgl. Kap. 5.1.3.
- 6.
Vgl. Kap. 5.6.
- 7.
Vgl. Kap. 6.2.
- 8.
- 9.
- 10.
Vgl. Kap. 7.3.
- 11.
- 12.
Drummond/Banta, 179.
- 13.
Vgl. Kap. 4.2.1.
- 14.
Vgl. etwa Giger, 735 ff.; weitere Hinweise finden sich in Kap. 4.2.1.
- 15.
Vgl. Art. 32 Abs. 1 KVG.
- 16.
A.A. das Konsensusprojekt Swisshta, welche eine fixe Re-Evaluation alle drei Jahre vorsieht, vgl. dazu Schlander et. al, Konsensus, 14.
- 17.
Vgl. dazu die Anmerkungen zur Schaffung eines Datenpools in Kap. 7.1.6.
- 18.
Zum QALY Ansatz vgl. Kap. 5.2.5.
- 19.
Zu den Schwellenwertkonzepten vgl. 5.2.8.
- 20.
- 21.
Vgl. Kap. 5.2.6.
- 22.
- 23.
Unter einem passiven Einsichtsrecht ist die Einsichtnahme in amtliche Dokumente mittels einer Antragsstellung zu verstehen. Vgl. Kap. 3.9.3.
- 24.
Allenfalls unter Schwärzung vertraulicher Informationen wie z.B. Geschäftsgeheimnissen.
- 25.
Zum passiven Informationsrecht vgl. Kap. 3.9.3.
- 26.
Vgl. Eyding et al., 1 ff.; weiterführende Informationen zum Reboxetin-Fall finden sich auf der Internetseite des IQWiG, abrufbar unter.
- 27.
Vgl. dazu die bestehenden gesetzlichen Grundlagen zur Mitwirkungspflicht im Verwaltungsverfahren, Kap. 3.9.3.
- 28.
Vgl. die gesetzliche Norm des INESSS, Kap. 6.1.4.
- 29.
So ergibt sich etwa aus Art. 30a KLV, dass sich das BAG ihren derzeitigen Kostenübernahmeentscheid fast ausschliesslich auf Unterlagen abstellt, welche von der Swissmedic im Rahmen der Risiko/Nutzenevaluation geprüft wurden.
- 30.
Vgl. Kap. 7.2.1.
- 31.
Vgl. Kap. 3.
- 32.
Vgl. Kap. 3.4.1.
- 33.
- 34.
Kap. 3.5.
- 35.
Kap. 3.5.3.
- 36.
Vgl. Kap. 3.5.
- 37.
Vgl. dazu Kap. 6.1.
- 38.
Vgl. Kap. 2.9.
- 39.
Z.G. Kap. 3.5.
- 40.
Vgl. Kap. 3.5.1.
- 41.
Vgl. Kap. 2.9.; vgl. z.B. das im internationalen Vergleich schlecht bis moderat ausfallende Performance Feedback in der Grundversorgung (primary care performance feedback) bei Thomson et al., 8.
- 42.
Greiner/Schöffski, Gesundheitsökonomische Evaluationen, 155 f.
- 43.
Zu den Kerninformationen gehörten mitunter die abgesetzte Menge, der Anwendungskontext (ambulant/stationär) sowie die Indikation.
- 44.
Vgl. dazu Kap. 7.2.2.
- 45.
Kap. 6.2.
- 46.
Vgl. Kap. 7.1.7.
- 47.
Vgl. Kap. 3.8.
- 48.
- 49.
Diesem Anliegen wird zu einem späteren Punkt Rechnung getragen, Kap. 7.2.1.
- 50.
Vgl. Kap. 5.2.8.8.
- 51.
Vgl. Kap. 5.2.8.9.
- 52.
Vgl. dazu die Medienmitteilung der SAMW und der Vereinigung Pharmafirmen in der Schweiz (vips) vom 29.03.2012, abrufbar unter: <http://www.presseportal.ch/de/pm/100051668/100715830/starre-finanzielle-schwellenwerte-im-gesundheitswesen-ungeeignet> (besucht am: 10.10.2013).
- 53.
Vgl. Widrig/Tag, Kosten-Wirksamkeits-Analysen, 56, m.w.H.
- 54.
Vgl. Kap. 5.2.8.8.
- 55.
Vgl. Kap. 7.1.10.; vgl. dazu auch die Äusserung von Gutzwiller et al., 82, bezüglich der Kombination von Schwellenwerten mit der Preisbildung.
- 56.
Vgl. Art. 65b ff. KVV sowie Art. 34 ff. KLV.
- 57.
Art. 34 f. KLV.
- 58.
Art. 35 KLV.
- 59.
Vgl. zu den Tarifen Art. 43 KVG.
- 60.
Vgl. etwa die Forderung im Issue Brief von Deloitte, Value-based pricing, 1 ff.
- 61.
Daniels, Gerechtigkeit, 28.
- 62.
Für die Berücksichtigung von Technologiekosten müssten Standards entwickelt werden, welche nur diejenigen Kosten in der Preisbildung berücksichtigen, welche durch einen „effizienten Mitteleinsatz“ entstanden sind. D.h. Fehlinvestitionen oder unwirtschaftliche Herstellerkosten müssten unberücksichtigt bleiben können, wenn verhindert werden soll, dass Technologiehersteller aufgrund der Preisbildung Anreize haben, möglichst hohe Technologiekosten zu verursachen.
- 63.
Vgl. Kap. 7.1.6.
- 64.
Kap. 3.5.2.
- 65.
Kap. 3.5.2.
- 66.
Eine Auswahl zu Kursen findet sich auf der Internetseite cHta, abrufbar unter: <http://chta.info/category/ausbildung/> (besucht am: 11.10.2013).
- 67.
Vgl. dazu die Seite des Studienprogramms, abrufbar unter: <http://www.ssphplus.ch/> (besucht am: 11.10.2013).
- 68.
Zur Forschungsfrage vgl. Kap. 4.2.2.
- 69.
Zum Technologiebegriff vgl. Kap. 3.1.1.
- 70.
Kristensen/Sigmund, 22; weiterführende Hinweise finden sich in Kap. 4.3.
- 71.
Eine Übersicht über die gängigsten HTA-Arten finden sich bei Kap. 4.3.
- 72.
Zur Definition von HTA vgl. Kap. 3.1.
- 73.
Kap. 3.1.3.5.
- 74.
- 75.
Kap. 6.2.1.
- 76.
Vgl. etwa Gerhardus/Stich, 78.
- 77.
Für die rechtliche Analyse wurde innerhalb dieser Forschungsarbeit eine Grundlage geschaffen, indem rechtliche Aspekte vorgestellt wurden, welche innerhalb eines HTA von Bedeutung sein könnten. Die Ausführungen werden durch eine Checkliste ergänzt. Vgl. Kap. 5.4.4. Die Checkliste findet sich im Anhang.
- 78.
Vgl. Kap. 4.3.
- 79.
Zur Evaluationszeit vgl. Kap. 7.1.1.1.
- 80.
Vgl. Kap. 5.6.
- 81.
- 82.
- 83.
Für die bisherigen Kostenübernahmeentscheidungen vgl. Kap. 3.6.2.
- 84.
Vgl. auch Schöffski, Ausblick, 541, welcher die strikte Trennung von Zulassung und Erstattungsfähigkeit ebenfalls für problematisch beurteilt.
- 85.
Selbstverständlich müsste ein solches Modell zuerst wissenschaftlich untersucht, verfeinert und mithilfe von Sensitivitätsstudien auf seine System- und Preisauswirkungen untersucht werden.
- 86.
Eine andere Lösung wäre, die Preisverhandlungen – ähnlich wie bei den Tarifen – an die Versicherer und die Industrie zu übergeben, um innerhalb der OKP ein weiteres Wettbewerbselement zu installieren. Diese Delegation ist allerdings insofern fraglich, als die Versicherer zurzeit geringe Anreize haben, um auf den Preis zu drücken, da sie die Kosten schlussendlich auf die Prämienzahler abwälzen. Bei einer solchen Lösung gälte es diesem Umstand Rechnung zu tragen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Delegation an die Pharmaindustrie, damit die Unternehmen unter sich die Preise aushandeln. Diese Idee scheint deshalb vielversprechend, weil die Unternehmen gegenseitig in Konkurrenz stehen. Die Konkurrenzsituation könnte durch ein Maximalbudget für Arzneimittel deutlich erhöht werden.
- 87.
Bisher werden Kostenübernahmeentscheidungen für Analysen und Medizinprodukte durch das BAG entschieden. Die Leistungen werden in den Positivlisten aber ebenfalls tarifiert. Dieser Systementscheid würde es allenfalls notwendig machen, dass Anbieter von Analysen und Medizinprodukten ebenfalls als Tarifpartner eingebunden werden müssten.
- 88.
Kap. 3.8.
- 89.
Kap. 7.1.
- 90.
Zur Auswahl von Fragestellungen vgl. Kap. 4.2.2.
- 91.
Kap. 7.1.6.
- 92.
Kap. 4.2.2.
- 93.
Vgl. Kap. 7.1.8.
- 94.
Kap. 4.2.2.
- 95.
Vgl. dazu Kap. 5.1.6.
- 96.
Kap. 7.1.5.
- 97.
Kap. 7.1.7.
- 98.
Unter der Annahme, dass ein solcher Entscheid verfügt würde und dementsprechend Anfechtbar wäre.
- 99.
Vgl. Kap. 3.9.1.6.
- 100.
- 101.
Vgl. Kap. 3.2.3.
- 102.
Vgl. dazu etwa Wild/Gibis, 188 f.; weiterführende Hinweise finden sich in Kap. 6.3.
- 103.
Vgl. Kap. 7.1.6.
- 104.
Kap. 7.1.
- 105.
Kap. 7.2.1.
- 106.
Kap. 7.3.
Literatur
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Widrig, D. (2015). Synthese: Anregungen für die Umsetzung von HTA. In: Health Technology Assessment. Veröffentlichungen des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim, vol 44. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-46432-8_7
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