Zusammenfassung
Die Geschäftsführer haben die Aufgabe, die laufenden Geschäfte der Gesellschaft im Rahmen des durch den Gesellschaftsvertrag festgelegten Unternehmensgegenstands zu führen. Das umfasst die tatsächlichen und rechtlichen Handlungen, die der gewöhnliche Betrieb mit sich bringt, und organisatorischen Maßnahmen, die zur gewöhnlichen Verwaltung der Gesellschaft gehören, also das sogenannte Tagesgeschäft. Den Geschäftsführern sind die Gesellschafter übergeordnet, die mit entsprechenden Beschlüssen beinahe uneingeschränkt Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen und nahezu jede Angelegenheit an sich ziehen und im Innenverhältnis bindend entscheiden können (Allzuständigkeit der Gesellschafter). Das Gesetz lässt zu, dass der Gesellschaftsvertrag die gesetzlichen Kompetenzen der Geschäftsführer zu Lasten der Gesellschafter erweitert, und umgekehrt.
Hier wird die Rechtsstellung der Geschäftsführer eingehend dargestellt. Rechtliche Grundlage sind die §§ 35 bis 38 sowie §§ 43 und 43a GmbHG; weitere Vorschriften zu den Pflichten der Geschäftsführer sind im GmbH-Gesetz wie in anderen Gesetzen, z. B. dem Handelsgesetzbuch und der Insolvenzordnung, zu finden.
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Verspay, HP. (2014). Geschäftsführer. In: GmbH-Handbuch für den Mittelstand. Springer Vieweg, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-44896-0_5
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