Zusammenfassung
Am Ende des Lebenszyklus der Gesellschaft stehen Auflösung, Liquidation und Beendigung durch Löschung. Durch die Auflösung ändert sich der Zweck der Gesellschaft von Gewinnerzielung auf Durchführung der Liquidation. Im Rahmen des Liquidationszwecks besteht die GmbH fort, um ihr Vermögen zu verflüssigen, die Gesellschaftsgläubiger zu befriedigen und um einen danach etwa verbleibenden Überschuss unter die Gesellschafter zu verteilen. Mit der Verteilung des Überschusses ist die Liquidation beendet, die Gesellschaft ist im Handelsregister zu löschen. Zur Auflösung der Gesellschaft führt auch die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse, der sich in der Regel die Löschung wegen Vermögenslosigkeit anschließt. Wird eine Gesellschaft durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst und kommt eine Weiterführung des Geschäfts nicht in Betracht, so führt der vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter die Liquidation durch. Der Liquidation bedarf es nicht bei Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit. Mit der Löschung geht die Gesellschaft als juristische Person unter.
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Verspay, HP. (2014). Auflösung, Liquidation, Beendigung. In: GmbH-Handbuch für den Mittelstand. Springer Vieweg, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-44896-0_13
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