Abstract
Die Unterscheidung zwischen innerstaatlichem Recht und Völkerrecht, zwischen Innen und Außen, wie sie im klassischen Modell konzipiert wurde, verliert gegenwärtig an Plausibilität: Das Völkerrecht regelt vermehrt auch ehemals innenpolitische Rechtsgebiete und tut dies mit steigender Intensität. Als Ordnungs- und Legitimationsprinzip sind die Grundsätze des klassischen Völkerrechts zwar nach wie vor in den Verfahren internationaler Rechtserzeugung prävalent.85 Gleichwohl lassen sich Abweichungen erkennen. Völkerrechtliche Regeln betreffen inzwischen fast alle Bereiche der klassischen Innenpolitik und greifen auch auf private Rechtssubjekte zu.86 Hinzu kommt eine weitgehende – durchaus auch staatlich vorangetriebene87 – Entgrenzung gesellschaftlicher Kommunikations- und Austauschbeziehungen, so dass gesellschaftliche Problemstellungen und staatliche Problemlösungskapazität zunehmend auseinander fallen.
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Ley, I. (2015). Kapitel 3. Aufbrechen der Innen/Außen-Grenze im Zuge der Internationalisierung. In: Opposition im Völkerrecht. Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, vol 250. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-44452-8_3
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