Zusammenfassung
Die Betriebswirtschaftslehre hat zur Kennzeichnung der vom betrieblichen Rechnungswesen aufgezeichneten Zahlungs- und Leistungsvorgänge eine eigene Terminologie entwickelt. Genutzt werden folgende vier Begriffspaare:
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Einzahlungen – Auszahlungen
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Einnahmen – Ausgaben
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Ertrag – Aufwand
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Leistung – Kosten
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Notes
- 1.
Es existieren auch Auszahlungen, die keine Ausgaben sind. Dabei handelt es sich um Vorgänge, durch die sich der Zahlungsmittelbestand verringert, ohne dass sich das Geldvermögen verändert. Dies ist möglich, wenn sich innerhalb des Geldvermögens die Forderungen oder die Verbindlichkeiten in gleicher Höhe, aber in entgegengesetzter Richtung zum Zahlungsmittelbestand verändern, wodurch die Verringerung des Zahlungsmittelbestandes genau kompensiert wird. Bei der Tilgung eines Bankkredits ist dies der Fall: Vom Bankkonto fließen liquide Mittel ab (Auszahlung), gleichzeitig vermindert sich die Verbindlichkeit gegenüber der Bank, d. h. eine änderung des Geldvermögens findet nicht statt.
- 2.
Es existieren auch Einzahlungen, die keine Einnahmen darstellen. Dabei handelt es sich um Vorgänge, durch die sich der Zahlungsmittelbestand erhöht, ohne dass sich das Geldvermögen verändert. Dies ist möglich, wenn sich innerhalb des Geldvermögens die Forderungen oder die Verbindlichkeiten in gleicher Höhe, aber in entgegengesetzter Richtung zum Zahlungsmittelbestand verändern, wodurch die Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes genau kompensiert wird. Bei der Aufnahme eines Bankkredits ist dies der Fall: Auf dem Bankkonto fließen liquide Mittel zu (Einzahlung), gleichzeitig entsteht eine Verbindlichkeit gegenüber der Bank, d. h. eine Änderung des Geldvermögens findet nicht statt.
- 3.
Ausführliche Erläuterungen zu den kalkulatorischen Kosten erfolgen in Abschn. 3.5.
- 4.
Einzelkosten sind Kosten, die einem Bezugsobjekt (i. d. R. einem Kostenträger) auf der Basis betriebsintern ermittelter Daten und Belege unmittelbar (direkt) zugerechnet werden können. Siehe dazu den Abschn. 3.2.1.
- 5.
Kostenstellen sind z. B. die Abteilungen, die Arbeitsplätze oder allgemein die Orte im Unternehmen, an denen die Kosten anfallen.
- 6.
Gemeinkosten sind Kosten, die einem Bezugsobjekt nicht unmittelbar (direkt) zuzurechnen sind. Siehe dazu den Abschn. 3.2.1.
- 7.
In Anlehnung an Schoenfeld und Möller 1995, S. 52 und an Freidank 2012, S. 95.
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Mumm, M. (2015). Grundzüge der Kosten- und Leistungsrechnung. In: Kosten- und Leistungsrechnung. Springer Gabler, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-44379-8_2
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