Zusammenfassung
Der Lebensmittelverkehr wird durch das „Lebensmittelgesetz“ vom 16. Jänner 1896, RGBl. Nr. 89 ex 1897, und durch die auf Grund desselben erlassenen Verordnungen allgemein geregelt. Für den Gegenstand dieses Kapitels, auf den daher diese Rechtsnormen Anwendung zu finden haben, sind Sonderbestimmungen nicht erlassen worden.
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Literatur
Vorwiegend nach Werner, Reptilen und Amphibien Österreich-Ungarns und der Okkupationsländer, Wien 1897.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Pietschmann, V. (1932). Lurche und Kriechtiere. In: Kochsalz. Fleischextrakte und Ähnliche Präparate. Fische. Lurche und Kriechtiere. Krustentiere und Weichtiere. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-43171-9_4
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