Zusammenfassung
Daß es notwendig ist, auf die Notwendigkeit der Frühversorgung der Schwachsinnigen hinzuweisen und die Frühversorgung zu fordern, beweist die Übersicht über die Aufnahme der Hilfsschüler in die Hilfsschule, die in unserer Heilpädagogischen Ausstellung im Hilfsschulgebäude am Johannisplatz zu finden ist. Eine sehr große Zahl Kinder wird erst nach dem 2. Schulbesuchsjahre der Hilfsschule zugeführt, so daß manche Kinder nur kurze Zeit einer heilpädagogischen Behandlung teilhaftig werden können. Es ist ganz natürlich, daß eine kurze Behandlung erfolglos bleiben muß und sich nach der rein unterrichtlichen Seite hin nicht auswirken kann. Ein spätes Überweisen an die Hilfsschule ist aber auch nach der erziehlichen Seite hin nicht ohne Bedeutung. Infolge allzugeringer Schulkenntnisse müssen Kinder gar zu verschiedenen Alters in eine Gruppe zusammengefaßt werden, der alte Schüler muß neben dem jungen Schüler sitzen, ein ganz lebensunerfahrener neben einem schon lebenserfahrenen. Diese Gegensätze müssen sich nach der erziehlichen Seite hin unbedingt schädigend auswirken, da in diesem Falle die älteren Kinder niemals die wertvolle Aufgabe zu erfüllen imstande sind, die das ältere Geschwister am jüngeren Geschwister oder der ältere Kamerad am jüngeren Kameraden zu erfüllen vermag. Dazu kommt, daß sich im älteren Kinde, das sich spät erst auf die Stufe des jüngeren Kindes zurückgedrängt weiß, unbedingt das Gefühl der Minderwertigkeit auslösen muß und so Anlaß zu schweren seelischen Konflikten gegeben ist.
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Bartsch, K. (1929). Notwendigkeit der Frühversorgung vom Standpunkt des Hilfsschullehrers aus. In: Lesch, E. (eds) Bericht über den Vierten Kongress für Heilpädagogik in Leipzig, 11.–15. April 1928. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-43066-8_13
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