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Die Fürsorge für die schulentlassene Jugend

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Sozialärztliches Praktikum
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Zusammenfassung

Der Begriff „Schulentlassene Jugend” ist nicht ganz eindeutig. Wohl ist zunächst unter ihm die der Volksschule entlassene Jugend zu verstehen. Die Ausdehnung der Fortbildungsschule brachte es mit sich, daß diese Zeit des obligaten Fortbildungsunterrichts ebenfalls noch unter den Begriff „Schulentlassene Jugend” fällt. Nach oben ist bei den Mädchen die Altersgrenze nicht fest zu bestimmen, bei den jungen Männern wird meist das 18: Lebensjahr, von manchen auch der Beginn der militärischen Dienstpflicht, das Landsturmalter, als Ende der Jugendzeit, die unter obengenanntem Begriff zusammengefaßt wird, angesehen. So deckt sich die Zeit, während der man unsere Jugend als schulentlassen bezeichnet, meist mit dem 15. bis 18. Lebensjahr1). In diese Zeit fallen die oberen Klassen der höheren Schulen, sowohl bei Knaben als Mädchen, fallen ferner die Klassen der Fortbildungsschulen.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1918 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Gastpar, A. (1918). Die Fürsorge für die schulentlassene Jugend. In: Gastpar, A., et al. Sozialärztliches Praktikum. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-43048-4_3

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  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

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