Zusammenfassung
Für den amtlichen Schriftverkehr sind in den meisten Bundesstaaten Verwaltungsvorschriften erlassen, die eine Vereinfachung der Schreibweise im Verkehr mit den Behörden zur Pflicht machen. In Preußen ist die Beachtung der „Grundzüge zu Anordnungen über den Geschäftsverkehr der Preußischen Staats-und Kommunalbehörden” vom 12. August 1897 (Ministerialblatt für die innere Verwaltung S. 145) zu empfehlen. Die Schriftsprache soll höflich, knapp, klar und frei von entbehrlichen Fremdwörtern sein. Sie soll sich der allgemein üblichen Sprache des Verkehrs anschließen. Alle Höflichkeitsformen, z. B. „gehorsamst, ergebenst, geneigtest, gefälligst usw.” sowie die Anrede „Euer Hoch-, Hochwohl- oder Wohlgeboren” sind zu vermeiden. Die Schriftstücke tragen auf der ersten Seite oben rechts die Orts- und Zeitangabe, oben links die Amtsbezeichnung (z. B. „Der Königliche Kreisarzt”) oder den Namen des Absenders mit- Wohnungsangabe, darunter erforderlichenfalls die Geschäftsnummer und bei längeren Schriftstücken eine kurze Inhaltsangabe, unten links die Anschrift. Berichte sind in der Regel auf den drei ersten Seiten in halber Breite, von da ab in Dreiviertelbreite des Bogens zu schreiben.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Schulz, O. (1918). Anleitung zur Geschäftsführung. In: Gastpar, A., et al. Sozialärztliches Praktikum. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-43048-4_19
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-43048-4_19
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