Zusammenfassung
Bis in das achte Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts war in Deutschland eine genügende gesetzliche Fürsorge für kranke oder verletzte oder alte oder invalide, der unbemittelten Bevölkerungs-klasse angehörenden Personen nicht vorhanden. Deshalb erging am 17. November 1881 an den Reichstag die denkwürdige kaiserliche Botschaft, die die Schaffung einer umfassenden Arbeiterversicherungsgesetzgebung für dringend notwendig erklärte und die Vorlage eines Gesetzes über die Versicherung der Arbeiter gegen Betriebsunfälle, eines Krankenversicherungs-gesetzes und eines Gesetzes zur Fürsorge für die durch Alter oder Invalidität erwerbsunfähig gewordenen Arbeiter in Aussicht stellte. Dieser Plan einer Sicherung der Lohnarbeiter und der ihnen sozial gleichstehenden Bevölkerungsklassen gegen die durch Krankheit, Unfall, Alter oder durch Invalidität herbeigeführten Notlagen wurde sofort in Angriff genommen und allmählich durch eine Reihe von Gesetzen verwirklicht: es wurde eine unter staatlicher Aufsicht stehende, auf den Grundsätzen der Gegenseitigkeitsversicherung und der Selbstverwaltung aufgebaute Zwangsversicherung geschaffen.
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Mugdan, O. (1918). Reichsversicherungsordnung und Angestelltenversicherung. In: Gastpar, A., et al. Sozialärztliches Praktikum. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-43048-4_15
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