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Reichsversicherungsordnung und Angestelltenversicherung

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Sozialärztliches Praktikum
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Zusammenfassung

Bis in das achte Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts war in Deutschland eine genügende gesetzliche Fürsorge für kranke oder verletzte oder alte oder invalide, der unbemittelten Bevölkerungs-klasse angehörenden Personen nicht vorhanden. Deshalb erging am 17. November 1881 an den Reichstag die denkwürdige kaiserliche Botschaft, die die Schaffung einer umfassenden Arbeiterversicherungsgesetzgebung für dringend notwendig erklärte und die Vorlage eines Gesetzes über die Versicherung der Arbeiter gegen Betriebsunfälle, eines Krankenversicherungs-gesetzes und eines Gesetzes zur Fürsorge für die durch Alter oder Invalidität erwerbsunfähig gewordenen Arbeiter in Aussicht stellte. Dieser Plan einer Sicherung der Lohnarbeiter und der ihnen sozial gleichstehenden Bevölkerungsklassen gegen die durch Krankheit, Unfall, Alter oder durch Invalidität herbeigeführten Notlagen wurde sofort in Angriff genommen und allmählich durch eine Reihe von Gesetzen verwirklicht: es wurde eine unter staatlicher Aufsicht stehende, auf den Grundsätzen der Gegenseitigkeitsversicherung und der Selbstverwaltung aufgebaute Zwangsversicherung geschaffen.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1918 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Mugdan, O. (1918). Reichsversicherungsordnung und Angestelltenversicherung. In: Gastpar, A., et al. Sozialärztliches Praktikum. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-43048-4_15

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  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

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