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Der Arzt in der Mutter-, Säuglings- und Kleinkinderfürsorge

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Sozialärztliches Praktikum

Zusammenfassung

Die Jugendfürsorge umfaßt das Alter von 0—21 Jahren. Mit 21 Jahren tritt in Deutschland die Mündigkeit ein. Der Mündige ist nicht mehr Gegenstand der Jugendfürsorge. Anderseits greifen Fürsorgemaßnahmen, die sich wesentlich auf höhere Altersklassen erstrecken, in die Fürsorge für das Jugendalter ein; z. B. erfaßt die sog. Sozialversicherung (Kranken-, Invaliditäts-, Unfallversicherung) auch die jugendlichen Arbeiter, und die Familienversicherung die Kinder der versicherten Personen.

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Referenzen

  1. s. auch Kapitel: Biometrie.

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  2. In den ersten Tagen findet eine „physiologische Gewichtsabnahme” statt, die 200 g und mehr betragen kann. Am 10. Lebenstage, spätestens am 14., ist das Geburtsgewicht wieder erreicht.

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  3. Gundobin, Die Besonderheiten des Kindesalters. Berlin 1912. Allg. mediz. Verlagsanstalt.

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  4. In der Formel bedeutet a mittlerer Schneidezahn, a1 seitlicher Schneidezahn, b Eckzahn, c erster Milchbackzahn c1 zweiter Milch-backzahn,

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  5. Der Brustumfang der Mädchen ist durchschnittlich kleiner.

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  6. Der Puls ist im Kindesalter häufig etwas unregelmäßig ohne krankhafte Ursache.

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  7. 6 ist die Höchstzahl. Man kommt gewöhnlich auch mit 5 aus unter entsprechender Verteilung der Tagesmenge.

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  9. Vertrag des Kaiser- und Kaiserin-Friedrich-Kinderkrankenhauses zu Berlin. Für den Handel mit Milch sind Polizeivorschriften erlassen.

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  14. Am zweckmäßigsten übernimmt eine Angestellte (z. B. Aufwartefrau) die Aufsicht über die Kinderwagen, etwa indem sie den Müttern eine mit Nummer versehene Marke gibt, während eine gleichlautende am Kinderwagen befestigt wird. Oder man gibt den Müttern Eisenketten mit Schloß, mittelst deren sie selbst den Wagen an einer Bisenstange usw. anschließen, Natürlich müssen die Schlösser durchweg verschieden sein.

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  17. Die Kühlkiste kann in folgender einfachen Weise hergestellt werden ; Eine Kiste, etwa von der Große der bekannten Stärkemehlkisten, wird am Boden und an den Seiten gut mit Sägespänen gepolstert. Dann wird eine kleinere Kiste hineingestellt. Die Zwischen-räume zwischen beiden Kisten müssen gut mit Sägespänen gefüllt sein. In die kleine Kiste kommt die abgekühlte Milch hinein. Die große Kiste wird geschlossen.

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  18. Lieferant Paul Altmann, Berlin, Luisenstr. 47.

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  19. Hergestellt in der Aktiengesellschaft für Glasindustrie vorm. Friedrich Siemens, Dresden-A.

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  20. Im Kriege werden Sauger aus Gummiersatz und auch aus Glas hergestellt. Ein hinreichend brauchbarer Ersatz ist noch nicht gefunden.

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  21. Trinkfertig in Flaschen werden u. a. hergestellt konservierte Buttermilch unter der Bezeichnung: Holländische Säuglingsnahrung (nach Koeppe) und die sog. Anfangsnahrung (ohne Zucker und Mehl nach Rietschel) und Eiweißmilch, alle zu beziehen von den Milchwerken Vilbel in Hessen. Außerdem sind im Handel noch trockene Dauerpräparate der Buttermilch: Bucco und Lactoserve. und der Eiweißmilch (Larosan).

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  24. Hergestellt bei Ernst Lentz, Berlin NW.

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  25. Speisezettel siehe Einrichtung von Kindergärten, Schriften des deutschen Fröbelverbandes Heft 2, Frankfurt 1913, S. 44.

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  27. Siehe S. 71 ff.

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  28. Ein clahinzielendes Reichsgesetz ist geplant.

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  29. Siehe auch S. 222 über die L. V. Anstalt Rheinprovinz.

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  32. Das Verbot der Verabreichung von Milch bei plötzlicher Darm-erkrankung ist als ärztlicher Ratschlag nicht zu betrachten; jedoch soll in jedem derartigen Falle auf Zuziehung eines Arztes gedrungen werden.

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  33. Alle Pflegestellen, in denen Säuglinge gegen Entgelt untergebracht werden sollen, werden im Einvernehmen mit dem Königlichen Polizei-Präsidium durch besoldete weibliche Angestellte der Stadt und durch eine ständige Kommission von ehrenamtlichen Waisenpflegerinnen geprüft. Vor Genehmigung einer Pflegestelle wird bei dem städtischen Fürsorgeamt für Lungenkranke festgestellt. ob in der Familie etwa ein Lungenkranker vorhanden ist. um. soweit irgend möglich, eine Infektionsgefahr auszuschließen.

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  34. Es kann unter Umständen notwendig sein, ein Kind alle 2 Tage aufzusuchen; es kann in anderen Fällen genügen, wenn es, auch in den ersten Lebensmonaten, nur alle 14 Tage, unter Umständen sogar nur alle 4 Wochen aufgesucht wird.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Tugendreich, G. (1918). Der Arzt in der Mutter-, Säuglings- und Kleinkinderfürsorge. In: Gastpar, A., et al. Sozialärztliches Praktikum. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-43048-4_1

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