Zusammenfassung
Für den Verkehr mit Tee ist nebst den den Lebensmittelverkehr im allgemeinen regelnden Rechtsnormen1) im besonderen die Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Verkehr vom 16. September 1925, BGBl. Nr. 358, maßgebend, womit die Ersichtlichmachung des Nettogewichtes auf Teepackungen angeordnet wurde (siehe „Anhang“ S. 14).
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Referenzen
Außer dem sogenannten „Lebensmittelgesetz“ vom 16. Jänner 1896, RGBl. Nr. 89 ex 1897, kommt für den Gegenstand dieses Kapitels besonders noch folgende Ministerialverordnungen in Betracht: a) MV. vom 13. Oktober 1897, RGB1. Nr. 235 (in der Fassung der Ministerialverordnung vom 29. Juni 1906, RGBl. Nr. 132), deren § 2 lautet: „Zum Einhüllen von Lebensmitteln sowie von Kau- und Schnupftabak dürfen Metallfolien, die in 100 Gewichtsteilen mehr als einen Gewichtsteil Blei enthalten, nicht verwendet werden, wenn diese Metallfolien mit den Lebensmitteln oder mit dem Kau- und Schnupftabak in unmittelbare Berührung kommen.“ b) MV. vom 17. Juli 1906, RGBl. Nr. 142, über die Verwendung von Farben und gesundheitsschädlichen Stoffen bei Erzeugung von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, sowie über den Verkehr mit derart hergestellten Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen.
Mit Ziegeltee nicht zu verwechseln sind die im Inlande erzeugten, für das Militär, für Touristen u. a. bestimmten Würfeltees.
v. Vogl: Die wichtigsten vegetabilischen Nahrungs- und Genußmittel. Wien 1899, S. 254, und T. F. Hanausei, Chemiker-Zeitung, 1897, S. 115.
Zeitschrift für Untersuchung der Nahrungs- und Genußmittel sowie der Gebrauchsgegenstände, 1901, 4. Jahrgang, S. 289.
Schweizerische Wochenschrift für Chemie und Pharmazie, 1897, S. 218.
Vereinbarungen zur einheitlichen Untersuchung und Beurteilung von Nahrungs- und Grenußmitteln sowie Grebrauchsgegenständen für das Deutsche Eeich. Heft III. 1902, S. 53.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Stift, A. (1927). Tee. In: Tee Mate. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-43027-9_1
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