Zusammenfassung
Eine Aufgabe, wie die der Wirtschaftsprüfung, die in ganz Deutschland gleich liegt, kann nur nach einheitlichen Erundsätzen erfüllt werden. Da die Länder für die Bestellung der Wirtschaftsprufer nach § 36. ED. zuständig sind, war es deshald notwendig, daß sie sich untereinander über die Art der Bestellung und Beeidigung der Wirtschaftsprüfer verständigten. Preußen hat hierzu den Anstoß gegeben und ist an die übrigen Länder wegen einer solchen Verständigung herangetreten. Da aber auch die Reichsregierung an ihr lebhaftes Interesse nahm, sind unter ihrer Vermittlung die im Anhang 1 agedruckten „Erundsätze für die öffentlich bestellten wirschaftsprüfer“ von den Ländern angenommen worden. Danach haben sich die Länder verpflichtet, durch ihre Regierungen oder die von ihnen damit beauftragten Stellen nur solche Personen zu öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfern zu ernennen, die eine dieser Vereinbarung entsprechende Prüfung mit Erfolg abgelegt haben. Um eine gleiwertige, nach einheitlichen Gesichtspunkten stattfindende Prüfung in Deutschland sicherzustellen, haben sich die Länder außerdem verpslichtet, die Grundsätze anzuerkennen, die die „Hauptstelle für die öffentlich Wirtschaftsprüfer“ für die Durchfürhrung der getroffenen Bereinbarung vorschlägt. Diese Hauptstelle soll beim deutschen Industrie- und Handelstag gebidet warden. Sie wird sich aus Vertretern den Spitzenverbände der beteiligten Wirtschaftslreise, der Berufsverbände des Revisions- und Treuhandwesens und der Zulassung- und Prüfungsstellen, sowie Vertretern der Wissenschaft, insbesondere der betriebswirtschaftslehre, zusammensetzen. Reich und Landesregerungen können sich durch Beauftragte in der Hauptstelle vertreten lassen. Die Zahl der Beauftragten der Landesregierung soll insgesamt nicht mehr als sechs betragen.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Frielinghaus, O. (1931). Zulassungs- und Prüfungsstellen. In: Der Beruf des Wirtschaftsprüfers. Der Wirtschaftsprüfer, vol H. 1. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-43017-0_3
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