Zusammenfassung
Wenngleich der Handel mit den eigentlichen Nahrungsmitteln nur wenig in das Gebiet der Drogenhandlung über greift, so hat sich doch eine bestimmte Gruppe derselben, die sog. Nährmittel mehr und mehr unter den mannigfachen Artikeln, die der Fachdrogist führt, ein gebürgert. Nahrungsmittel im Sinne des Nahrungsmittelgesetzes sind Stoffe, die dazu dienen sollen, den Verdauungsorganen des Menschen — nicht auch des Tieres — zu geführt imStoffwechsel-processe zur Ernährung des menschlichen Körpers, zum Aufbaue seiner Organe zu dienen, Nährmittel sind als verstärkte, gesteigerte (koncentrierte, potencierte) Nahrungsmittel zu betrachten und gewinnen dadurch noch nicht die Bedeutung eines Heilmittels im Sinne der Kaiserl. Ver., weil sie zweckentsprechend zumeist nur in kleinen Mengen gebraucht werden. Wenn immer wieder versucht wird, solche Nährmittel wie z. B. Lebertranemulsion, Hämatogen u. a. m. für das Privilegium der Apotheken in Anspruch zu nehmen, so ist mit allem Nachdrucke darauf hin zu weisen, daß im § 6 der G.-O. ausdrücklich nur von Apothekerwaren die Rede ist und Nahrungsmittel gleichviel welcher Art niemals zu den Apothekerwarengezählt haben.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Referenzen
In Übereinstimmung hiermit führt der Amtsrichter Th. von derPforciten in seiner Erläuterung zu dem „Gesetz, betr. den Verkehr mit Nahrungsmitteln usw.“ (Verlag Oskar Beck, München) auf S. 16 aus: Ein Heilmittel kann zugleich die Bedeutung eines Nahrungs- und Genußmittels haben (vgl. R. G. IV 393), man denke z. B. an Beeftee, an Fleischextrakte. Gleichgültig ist es für den Begriff des Nahrungs- und Genußmittels, unter welcher Bezeichnung es in den Verkehr gebracht wird — ob es z. B. als chemisches Präparat, als Medicin bezeichnet wird — wenn es nur tatsächlich der Ernährung oder dem Genüsse dient.
Author information
Authors and Affiliations
Additional information
Besonderer Hinweis
Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Rights and permissions
Copyright information
© 1917 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Drechsler, E. (1917). Nahrungs-, Nähr- und Genußmittel. In: Der junge Drogist. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-43014-9_23
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-43014-9_23
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-662-42737-8
Online ISBN: 978-3-662-43014-9
eBook Packages: Springer Book Archive