Zusammenfassung
Die Gewerbehygiene besteht, wie die gesamte Hygiene überhaupt, aus zwei Hauptteilen: der deskriptiven und der normativen Hygiene. Die erstere hat die Aufgaben, die bestehenden Verhältnisse, soweit sie von gesundheitlicher Bedeutung sein können, zu beschreiben, den Einfluß, den sie auf den Gesundheitszustand ausüben, zu ermitteln; Aufgabe der normativen Hygiene ist es, aus den Feststellungen der deskriptiven die Schlußfolgerungen zu ziehen, indem sie angibt, wie ungünstige Einwirkungen auf den Gesundheitszustand, wie Gesundheitsschädigungen vermieden werden können.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Teleky, L. (1926). Gewerbehygienisches Arbeiten und Forschen. In: Alexander, A., et al. Gewerbehygiene und Gewerbekrankheiten. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-42986-0_1
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