Zusammenfassung
Ein wichtiges Dokument, welches sowohl für die Selbstkostenberechnung, wie für die Beurteilung des ganzen Unternehmens in wirtschaftlicher Beziehung von großem Werte ist, ist die sogenannte Generalunkostenrechnung; sie dient zur Ermittelung jenes Prozentsatzes, welcher bei der Kalkulation zu Material und Lohn als Lohnzuschlag zugerechnet werden muß, um die Selbstkosten zu erhalten. Dieser Zuschlag wird in der Regel in Prozenten des Lohnes ausgedrückt, welcher auf die betreffende Kommission ausbezahlt worden ist, für welche die Selbstkostenberechnung durchgeführt werden soll, und führt abwechselnd die Namen Generalia-, Generalunkosten-, Regiezuschlag u. a. In Formular 20 ist die Generalunkostenrechnung eines Werkes als Beispiel angeführt, welches zwei Betriebe umfaßt, die getrennt gebucht werden müssen. Die Anfertigung dieser Arbeit ist gewöhnlich Sache der kaufmännischen Buchhaltung, weil nicht nur Löhne, sondern auch Materialien, sowie die gesamten Geschäftsspesen, Werkstattkosten und alle anderen Lasten des Unternehmens berücksichtigt werden müssen und diese Daten in der Buchhaltung am leichtesten zu finden und zusammenzustellen sind.
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© 1906 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Lewin, C.M. (1906). Generalunkosten. In: Werkstättenbuchführung für moderne Fabrikbetriebe. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-42941-9_14
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