Zusammenfassung
Der Grtrag aus der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs des Reichs setzt sich im wesentlichen aus folgenden vier Posten zusammen:
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1.
Die Hälfte des Nachlasses der ohne Hinterlassung von Gltern, Ghegatten oder Kindern Berstorbenen,
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2.
Gin Biertel des Nachlasses der unter Hinterlassung von Gltern oder Gegatten oder einem Kind Berstorbenen,
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3.
Gin Sechstel des Nachlasses der verheirateten unter Hinterlassung vun Gltern oder einem Kind und der verwitweten unter Hinterlassung von zwei Kindern Berstorbenen,
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4.
Gin Achtel des Nachlasses der verheiratet Berstorbenen mit zwei Kindern.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Kuczynski, Mansfeld (1917). Ertragsberechnung. In: Der Pflichtteil des Reiches. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-42569-5_3
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