Zusammenfassung
Schon bei den ersten Versuchen stellte sich heraus, daß die unvollkommene Avertinnarkose durch Zusatz eines Inhalationsnarkoticums leicht und ohne Gefahr zur erwünschten Tiefe gebracht werden kann. Die Kombination dieser beiden Narkosearten gab so günstige Erfolge, daß sie überall angewendet, ja von Butzengeiger unter Ablehnung jeder Avertinvollnarkose zum festen Prinzip der Avertinnarkose erhoben wurde. Dieser strengen kategorischen Stellungnahme haben sich zwar nicht viele Autoren angeschlossen, sie hat aber jedenfalls mehr Anhänger als die prinzipielle Avertinvollnarkose. Die beiden verschiedenen Standpunkte bei der Durchführung der Avertinnarkose sind im vorigen Kapitel ausführlich erörtert worden. Man findet in der Literatur wohl Einwände gegen das Prinzip der kombinierten Avertinnarkose (Avertinbasisnarkose und Inhalationsnarkose) und Ausstellungen wegen gewisser technischer Nachteile oder wegen des Wiederauftretens der unangenehmen Narkosenfolgen, aber nur bei Sievers findet man die Angabe, daß die Zusatznarkose mit Äther als solche nach seinen Erfahrungen bei Kindern schädlich wäre. Goßmann, der auch über ein großes Material von Avertinnarkosen bei Kindern berichtet, gab in 25% der Avertinnarkosen Ätherzusatz bis 30 g ohne Nachteil. Auch Ebhardt äußert diese Bedenken nicht. Wohl mit Recht, denn man hat bisher kleinere Mengen von Äther oder Chloräthyl — handelt es sich immer bei der mit Avertin geschaffenen Basis — bei Kindern und Säuglingen nicht gefürchtet.
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Anschütz, W., Specht, K., Tiemann, F. (1930). Der Zusatz von Inhalationsnarkose oder Lokalanästhesie zur Avertinnarkose. In: Die Avertinnarkose in der Chirurgie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-42548-0_9
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