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Einleitung

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Zusammenfassung

Bei den zurzeit bestehenden Unterschieden in der Art der Anschlußbenützung seitens der einzelnen Abnehmer und dem mangelhaften Ausgleich der Entnahmeschwankungen im Kraftwerk kann nur dann eine niedrige Preisstellung ohne Gefährdung der Kapitalrente des Werks gewährt werden, wenn die Tarifform weitestgehend der Selbstkostenformel folgt.

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Notes

  1. Die nachfolgende Arbeit beschränkt sich auf die Benützung der obigen Selbstkostenformel an Stelle der theoretisch richtigeren Dreitaxen-tarifformel, da es sich in ihr nur um Verbraucher handeln wird, bei denen die Kosten für Messung und Verrechnung nicht ins Gewicht fallen und als Zählermiete erhoben werden können. Siehe Siegel, Die Preisbewegung elektrischer Arbeit. Duncker & Humblot 1914, Seite 78ff., und Eisenmenger, ETZ 1914, Seite 12fr.

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  2. Bezüglich Verteilung der Gesamtausgaben eines Werks auf die Posten „feste Kosten“ und „laufende Kosten“ siehe Aghte: Bericht der Kommission IV für Tarife, Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke, Sonderabdruck, Seite 4.

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  3. Eisenmenger bespricht in ETZ 1916, Seite 660ff. ein Verfahren zur Auswertung der Konsumentenkurve nach der Werkskurve. Er schlägt vor, die Kontrolle auf einen Tag zu beschränken. Damit wird freilich die Schwierigkeit der Auswertung bedeutend verringert, andererseits aber kommt eine große Ungenauigkeit in das ganze Verfahren hinein, da diese Beschränkung auf den einen einzigen Tag nichts anderes bedeutet, als die Festlegung der Jahreskosten nach dem Verlauf während eines ganz kurzen Zeitabschnitts. Da es unausbleiblich ist, daß der Abnehmer erfährt, an welchem Tage kontrolliert wird, und er in gewissem Grade seine Entnahmeart für diesen einen Tag besonders gestalten kann, dürfte das Werk bei dieser Bestimmung von X nicht auf seine Kosten kommen. Alle Abnehmer am gleichen Tage zu kontrollieren, verbietet sich von selbst, weil dabei für jeden Abnehmer ein besonderes Registrierinstrument angeschafft werden müßte, was die Anschaffungskosten für Zählzwecke ganz außerordentlich steigert.

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  4. Die diesbezüglichen Bestimmungen lauten in § 5 der Bedingungen für die Lieferung von elektrischem Strom: „Der Belastungsmesser zeigt die höchste mittlere Belastung in Kilowatt während einer Viertelstunde des Kalenderjahres an. Diese Belastung mit 500 Stunden multipliziert ergibt diejenige Zahl von Kilowattstunden, die in jedem Kalenderjahr mit je 40 Pfennig zu bezahlen sind. Die übrige Stromentnahme im Kalenderjahre kostet alsdann nur 4 Pfennig die Kilowattstunde.“

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  5. Die diesbezüglichen Bestimmungen lauten nach der Veröffentlichung A. Jung, Der Zeitzählertarif, J. Springer 1916, Seite 64: „Für die ersten 300 Stunden der im Mittel gleichzeitig verbrauchten Kilowatt 60 Pf., für die übrigen Verbrauchsstunden 20 Pf. per Kilowattstunde und Rechnungsjahr“. Seite 65: „Die Anzahl der im Mittel gleichzeitig verbrauchten Kilowatt ist gleich der durch den Elektrizitätszähler angegebenen Zahl der verbrauchten Kilowattstunden dividiert durch die Anzahl der durch den Zeitzähler angegebenen Stunden.“

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Laudien, K. (1917). Einleitung. In: Eine neue Methode zur angenäherten Bestimmung der von einem Abnehmer in Anspruch genommenen Werkskilowatt und darauf aufgebaute Tarife. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-42482-7_1

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