Zusammenfassung
Wo immer ein Mensch mit anderen Menschen zur Erreichung eines Zweckes in eine Gemeinschaft tritt, da bedarf es eines bestimmten Verhaltens von seiten der Mitglieder der Gemeinschaft. Nehmen wir an — was im Hinblick auf den gewaltigen, noch immer nicht völlig beendigten Weltkrieg anzunehmen nahe liegt —, mehrere Studierende der Rechte, die sich etwa in einem Gefangenenlager als Kriegskameraden zusammengesunden haben, beschließen, sich mit Hilfe gegenseitiger Anregung und Förderung wiederum in den Besitz ihres infolge der Kriegsereignisse entschwundenen juristischen Wissens zu setzen, um nach Friedensschluß ihr Studium dort wieder fortsetzen zu fönnen, wo sie es beim Eintritt in das Heer unterbrochen hatten. Es ist offenbar, daß ein jeder zur Erreichung dieses Zweckes tätig werden, dazu mitwirken muß. In welcher Weise aber diese Tätigkeit zu erfolgen hat, ist bedingt einerseits durch den Zweck, sowie andererseits durch die besonderen Verhältnisse, Zeit und Kraft der Teilnehmer und wird daher zumeist Gegestand weiterer Erwägungen sein. Werden sich die Beteiligten darüber klar, und bestimmen sie demgemäß etwa, nach vorgängiger Vorbereitung der Einzelnen wöchentlich zweimal an einem bestimmten Qrt zu einer bestimmten Zeit zusammenzukommen, um den vorbereiteten Stoff in gemeinsamer Vesprechung, dielleicht unter- Leitung eines hierzu besonders geeigneten Kommilitonen, in seinen Einzelheiten wie in seinen Zusammenhängen klarzustellen, so ist damit die Grundlage für das don den Mitgliedern zu bezolgende Verhalten gegeben.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Grueber, E. (1919). Die Grundbegriffe des Rechts. In: Einführung in die Rechtswissenschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-42479-7_3
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