Zusammenfassung
Dei Verordnungen der deutschen Bundeschatten, welche bestimmt sind, den durch die Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich geänderten Bedürfnissen des Rechtsunterrichts zu entsprechen, schreiben übereinstimmend vor, daß der Studiengang mit einer Vorlesung beginnen solle, welche als „Einführung in die Rechtswissenschaft“ bezeichnet wird. Abgesehen von diesem völlig neuen Namen bieten zeichnet wird. Abgesehen von diesem völlig neuen Namen bieten die Verordnungen nichts, was uns über den Gegenstand ausklären könnte. Mir sind sonach auf die Natur der Sache selbst verwiesen. Danach wird sich die Vorlesung auf folgende Punkte beziehen müssen.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Grueber, E. (1919). Vorbemerkung. In: Einführung in die Rechtswissenschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-42479-7_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-42479-7_1
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-662-42210-6
Online ISBN: 978-3-662-42479-7
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