Zusammenfassung
Wenn Kurpfuschereibeschränkungen in Betracht gezogen werden, so wird stets die Schutzbedürftigkeit der Naturheilkunde ins Feld geführt und deren Verdienst um die Bevölkerung hervorgehoben. Es wird dabei allerdings vielerlei unter einem Schlagworte erlaßt, was sehr verschieden zu bewerten ist. Es liegt unseren Ausführungen vollständig ferne, der „Naturheilbewegung“ einen gesunden Kern abzusprechen, ihr nicht ein Verdienst zuerkennen zu wollen, das sie sich mit der Verbreitung gutgemeinter und zum Teil, sofern sie sich auf die Lebensweise bezogen, auch nützlicher Lehren erworben hat. Was in dieser Beziehung die sog. Naturheilvereine Gutes geleistet, soll nicht verkannt werden. Im Zeichen des Burgfriedens sei über die zahlreichen Auswüchse, welche auch diese Bewegung gerade in bezug auf Heilmethoden, Heilerfolge, einseitige oder unwissenschaftliche Darstellungen vom Wesen der Krankheiten, der Serumbehandlung, der Seuchenbekämpfung, Impfung usw. aufzuweisen hatte, an dieser Stelle hinweggegangen. Aber darüber darf man nicht hinweggehen, daß gerade die Schutzimpfungen, die jetzt im Kriege gegenüber den furchtbaren Gefahren der Verseuchung durch Cholera, Typhus, Pocken für das ganze deutsche Heer und Volk so wunderbare Erfolge gezeitigt haben, von den Jüngern der Naturheilmethode aufs heftigste bekämpft worden sind.
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Kantor, H. (1917). Kurpfuscherei und Naturheilkunde, Naturheilanhänger bezw. Naturheilgewerbetreibende. In: Freie Bahn für die Kurpfuscher?. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-42466-7_7
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