Zusammenfassung
Nachdem die Militärbefehlshaber dazu übergegangen sind, ihre Anordnungen auch auf das medizinalpolizeiliche Gebiet auszudehnen, ist hier eine fortlaufende Reihe von Verordnungen erstanden, durch welche sowohl die Ausübung der Heilkunde durch nicht approbierte Personen, wie auch die Ankündigung von Heilmitteln und der Verkehr mit Arzneimitteln gegen bestimmte Leiden Beschränkungen unterworfen werden. Die Wichtigkeit derselben für den Apothekenbetrieb läßt eine Übersicht über ihren Inhalt angezeigt erscheinen.
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Consortia
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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© 1917 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Verlag von Julius Springer. (1917). Die medizinalpolizeilichen Anordnungen der Militärbehörden. In: Kriegsgesetzgebung für Apotheker. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-42412-4_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-42412-4_2
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
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Online ISBN: 978-3-662-42412-4
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