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Arbeitsvereinbarungsrecht

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Arbeitsrecht

Part of the book series: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft ((ENZYKLOPÄDIE,volume 31     ))

  • 58 Accesses

Zusammenfassung

Alle Rechtsbeziehungen vertraglicher Art, die auf dem Boden arbeitsrechtlicher Vereinbarungen entstehen, werden zweckmäßig als Arbeitsvereinbarungsrecht zusammengefaßt. (Näheres über die Abgrenzung von den anderen Untergebieten des Arbeitsrechts S. 12.) Die Vereinbarung kann zunächst individuell sein. In diesem Fall handelt es sich um das Einzelarbeitsvertragsrecht. Sie kann aber auch über die Einzelbeteiligten eines einzelnen Arbeitsvertrages hinausreichen und von kollektiven Stellen ausgehen. Dies ist der Zug der modernen Entwicklung des Arbeitsrechts. Solche kollektiven Stellen (Verbände, Betriebsvertretungen) schließen keine Arbeitsverträge miteinander ab; aber ihre kollektiven Vereinbarungen stellen Normen für die Einzelarbeitsverträge der Verbandsmitglieder bzw. der Belegschaftsmitglieder des Betriebes auf. Diese kollektiven Vereinbarungen, die das Gesetz „Gesamtvereinbarungen“ nennt (§2 Sch10.), sind im ersten Fall Tarifverträge, im letzteren Fall Betriebsvereinbarungen. Sie haben im Zusammenhang mit der Entwicklung des Berufsverbandswesens und der gesetzlichen Betriebsvertretungen eine überragende Stelle im Arbeitsrecht erlangt1. Deshalb werden sie hier an erster Stelle, und zwar in einem ersten Unterabschnitt das Tarifvertragsrecht und im zweiten Unterabschnitt die Betriebsvereinbarung, behandelt. Hieran schließt sich dann als dritter Unterabschnitt das Einzelarbeitsvertragsrecht, das seine Bedeutung keineswegs eingebüßt hat, sondern auch heute noch immer die Keimzelle des Arbeitsvereinbarungsrechts darstellt.

The erratum of this chapter is available at http://dx.doi.org/10.1007/978-3-662-41850-5_7

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1932 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Kaskel, W., Dersch, H. (1932). Arbeitsvereinbarungsrecht. In: Arbeitsrecht. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 31     . Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-41850-5_3

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  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

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