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Allgemeines

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Arbeitsrecht

Part of the book series: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft ((ENZYKLOPÄDIE,volume 31 ))

  • 25 Accesses

Zusammenfassung

I. Begrifflich enthält das Arbeiterschutzrecht die Gesamtheit der Rechtsnormen über das Verhältnis des Arbeitgebers zum Staat. Ein rechtliches Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Staat entsteht für jeden Arbeitgeber zugleich mit der Eingehung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitnehmer dadurch, daß der Staat dem Arbeitgeber in der Gestaltung dieses Arbeitsverhältnisses Beschränkungen auferlegt. Diese Beschränkungen sollen im allgemeinen (öffentlichen) Interesse vorbeugend verhindern, daß der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis an seiner (zugleich ein Stück Nationalgut bildenden) Arbeitskraft Schaden erleidet (S. 40). Zu diesem Zwecke begründet deshalb der Arbeiterschutz einen besonderen staatlichen Schutz der Arbeitnehmer bei der Ausübung des Arbeitsverhältnisses. Im Gegensatz zum Arbeitsvertrage, der das privatrechtliche Verhältnis des Arbeitgebers zum Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis zum Gegenstande hat, umfaßt daher der Arbeiterschutz das öffentlichrechtliche Verhältnis des Arbeitgebers zum Staat aus Anlaß des Arbeitsverhältnisses.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1925 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Kaskel, W. (1925). Allgemeines. In: Arbeitsrecht. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 31 . Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-41849-9_12

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  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

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