Zusammenfassung
In den „Grundsätzen“ (Anlage 1) ist wederholt von dem Beruf des „Revisions- und Treuhandwesens“ und von dem „Institut für das Revisions- und Treuhandwesen“ die Rede. Ursprünglich hatte der „Beruf“ die Absicht, ebenso wie in England und Amerika, den neuen Stand der Wirtschaftsrüfer aus sich heraus selbständig zu bilden. Für unsere deutschen Verchältnisse hat es sich jedoch als richtig erwiesen, daß hierbei auch die Wirtschaft in ihren amtlichen Berufsvertretungen und der Staat mitwitken. Dies erfotdert nicht nut die augenblickliche Geseúeslage, sondern auch die Wichtigkeit der ganzen Frage für die Allgemeinheit. Dennoch haben sehr dankenswerter Weise sich diejenigen Verbände, deren Mitglieder sich vorwiegend mit dem Revisionswesen befaßt haben, zu einem „Institut füt das Revisions- und Treuhandwesen“ zusammengeschlossen. Nach seiner Saúung bezweckt das Institut die „Förderung des Revisions und Treuhandwesens sowie den Zusammenschluß der physischen und juristischen Personen, die den Revisions- und Treuhandberuf selbständig ausüben und einen Befähigungsnachweis in persönlicher und fachlicher Hinsicht erlangen.“ Das Institut etstrebt zu diesen Zweck „die Aufftellung und die Förderung einheitlicher Grundsätze füt die Ausübung des Berufes, die Fernhaltung von ungeeigneten Personen und Gesellschaften und die Förderung des Berufsnachweises“.
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Frielinghaus, O. (1931). Das Institut für das Revisions- und Treuhandwesen. In: Der Beruf des Wirtschaftsprüfers. Der Wirtschaftsprüfer, vol 2 . Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-41828-4_6
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