Zusammenfassung
Eine Aufgabe, wie die der Wirtschaftsprüfung, die in ganz Deutschland gleich liegt, kann nur nach einheitlichen Grundsätzen erfüllt werden. Da die Länder für die Bestellung der Wirtschaftsprüfer nach § 36 GO. zuständig sind, war es deshalb notwendig, daß sie sich untereinander über die Art der Bestellung und Beeidigung der Wirtschaftsprüfer verständigten. Preußen hat hierzu den Anstoß gegeben und ist an die übrigen Länder wegen einer solchen Verständigung herangetreten. Da aber auch die Reichsregierung an ihr lebhaftes Interesse nahm, sind unter ihrer Vermittlung die im Anhang 1 abgedruckten „Grundsätze für die öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer“ von den Ländern angenommen worden. Danach haben sich die Länder verpflichtet, durch ihre Regierungen oder die von ihnen damit beauftragten Stellen nur solche Personen zu öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfern zu ernennen, die eine dieser Vereinbarung entsprechende Prüfung mit Erfolg abgelegt haben. Um eine gleichwertige, nach einheitlichen Gesichtspunkten stattfindende Prüfung in Deutschland sicherzu stellen, haben sich die Länder außerdem verpflichtet, die Grundsätze anzuerkennen, die die „Hauptstelle für die öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer“ für die Durchführung der getroffenen Vereinbarung vorchlägt. Diese Hauptstelle soll beim deutdchen Industrie- und Handelstag gebildet werden. Sie wird sich aus Bertretern der Spitzenverbände der beteiligten Wirtschaftskreise, der Berufsverbände des Revisions- und Treuhandwesens und der Zulassungs und Prüfungsstellen, sowie Vertretern der Wissenschaft, insbesondere der Betriebswirtschaftsehre, zusammensetzen, Reich und Landesregierungen können sich durch Beauftragte in der Hauptstelle vertreten lassen.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Frielinghaus, O. (1931). Zulassungs- und Prüfungsstellen. In: Der Beruf des Wirtschaftsprüfers. Der Wirtschaftsprüfer, vol 2 . Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-41828-4_3
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