Zusammenfassung
Die zur Untersuchung notwendige Menge von mindestens 5 kg wird mit einem Stechheber aus der Mitte von zehn normengemäß bedruckten und mit Güteüberwachungszeichen versehenen Säcken (soweit es sich um überwachte Produkte handelt) entnommen und gemischt und auf dem Sieb 1,2 DIN 1171 abgesiebt. Zerdrückbare Knollen werden zwischen den Fingern zerkleinert und durch das Sieb zugegeben, die Menge steiniger Rückstände gewogen und vermerkt.
In den DIN-Blättern 272 und 273 sind die Prüfvorschriften und Anforderungen für Steinholz und seine Ausgangsstoffe enthalten. Diese Normblätter sind z. Z. in Umarbeitung; lediglich die Vorschriften für Magnesiumchlorid bleiben bestehen. Es ist daher damit zu rechnen, daß einige der aufgeführten Daten wegfallen oder durch neue Werte ersetzt werden.
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Obenauer, K. (1957). Die Prüfung der Magnesia und der Magnesiamörtel. In: Alberti, K., et al. Die Prüfung nichtmetallischer Baustoffe. Handbuch der Werkstoffprüfung, vol 3 . Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-41811-6_41
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